Jonas Gebäudereinigung

AGB

Unsere allgemeinen geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

Erbringung der Leistung

Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

Das Einholen eines Angebots ist für den Kunden unverbindlich und kostenlos (Anklicken des Buttons „Angebot anfordern“, Daten- und Zusatzinformationseingabe). Das daraufhin zu erstellende Angebot enthält eine Beschreibung des Preises und der Leistungen, die dafür erbracht werden. Außerdem werden eine unverbindliche Schätzung des Arbeitsaufwands in Stunden und eine Mindestabnahme an Zeitaufwand genannt. Der tatsächliche Zeitaufwand für die Reinigungsdienstleistungen kann vom Angebot abweichen, jedoch ist die im Angebot angegebene Mindestabnahme jener Zeitaufwand, der dem Kunden jedenfalls in Rechnung gestellt wird, wenn er das Angebot annimmt. Erst nach der Bestätigung des Angebots kann der Kunde zur Bekanntgabe der von ihm gewünschten Zahlungsart aufgefordert werden. Der die Mindestabnahme übersteigende Zeitaufwand wird im Halbstundentakt verrechnet.

Rückfragen zu dem übermittelten Angebot können an telefonisch oder per E-mail an die Jonas Gebäudereinigung gerichtet werden.

Zustandekommen des Vertrags

Dem Zustandekommen des Vertrages über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen vorausgesetzt wird, dass der Kunde volljährig ist.

Die Bindung an das an den Kunden übermittelte Angebot erlischt nach 30 Tagen.

Die exakten Termine für die gebuchte Leistung werden zwischen dem Kunden und der Jonas Gebäudereinigung vereinbart, sobald das Angebot seitens des Kunden angenommen wurde. Sollte wider Erwarten keine Einigung über die Termine stattfinden können, kann der Kunde den Vertrag schriftlich (formlos) und kostenfrei stornieren.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angegebene Preise sind in EURO exklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer dargestellt. Die Zahlungen erfolgen Standartgemäß per Rechnung mit Zahlung innerhalb der nächsten 30 Tage nach Rechnungsstellung.

Bestandskunden können auch die Zahlungsart „Rechnung“ wählen unter den Voraussetzungen einer positiven Bonitätsauskunft (weitere Details zur Bonitätsprüfung können den Datenschutzbestimmungen entnommen werden) sowie der Bezahlung eines zusätzlichen Bearbeitungsentgelts von € 10,- auswählen. 

Mitwirkungspflicht des Kunden

Dem Reinigungspersonal ist zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Reinigungs-dienstleistungen Zutritt zu den zu reinigenden Objekten zu gewähren.

Widerrufsbelehrung nach AGB

Für Verbraucher gilt folgendes Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit der Jonas Gebäudereinigung geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die 

Jonas Gebäudereinigung 

Alexanderstraße 101b, 26121 Oldenburg

Telefon: 044155978246

E-Mail: info@jonas-gebäudereinigung.de

 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde einen mit der Jonas Gebäudereinigung geschlossenen Vertrag widerruft, hat die Jonas Gebäudereinigung dem Kunden alle Zahlungen, die vom Kunden aus diesem Vertrag erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Jonas Gebäudereinigung dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Kunde verlangt, dass die Reinigungsdienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Eingang des Widerrufs erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Reinigungsdienstleistungen entspricht.

Stornierung von Reinigungsdienstleistungen

Für Unternehmer gilt:

Kunden können gegen die Zahlung eines Stornoentgelts von einem bereits verbindlich abgeschlossenen Vertrag mit der Jonas Gebäudereinigung zurücktreten. Dies bedingt der Schriftform (auch via E-Mail).

Das Stornoentgelt beträgt:

€ 0,- bei Stornierung mehr als 48 Stunden vor vereinbartem Beginn der Reinigungsdienstleistungen

€ 75,- bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor vereinbartem Beginn der Reinigungsdienstleistungen

€ 150,- bei Stornierung vor Ort im Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Reinigungsdienstleistungen oder weniger als 24 Stunden

Gewährleistung in unseren AGB

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Für Unternehmer gilt:

Der Kunde hat das gereinigte Objekt unverzüglich –maximal innerhalb von zwei Werktagen- nach Beendigung der Reinigungsdienstleistungen auf durch die Reinigungsarbeiten verursachten Mängel zu untersuchen. Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese innerhalb von zwei Werktagen ab Auffinden an die Jonas Gebäudereinigung mitzuteilen. Versteckte Mängel durch die Reinigungsdienstleistungen sind ebenfalls unverzüglich, maximal innerhalb von zwei Werktagen bekannt zu geben.

Die Mängelrüge muss schriftlich anhand von Fotos, die die Mängel durch die Reinigungsdienstleistung deutlich darstellen, erfolgen. Wird eine Mängelrüge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht erhoben, so gelten die vorgenommenen Reinigungsdienstleistungen als vom Kunden genehmigt.

Die Beweislastumkehr des § 477 BGB ist ausgeschlossen, so dass der Kunde stets das Vorliegen des Mangels am Zeitpunkt der Beendigung der Reinigungsdienstleistungen zu beweisen hat.

Für Unternehmer gilt zusätzlich Folgendes:

Eine Haftung für vertragsuntypische Schäden, Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und reine Vermögensschäden, ist – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen.

Der Kunde hat das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen. Darüber hinaus verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Datenspeicherung

Geschäftsnotwendige Daten werden, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet. Dabei beachtet die Jonas Gebäudereinigung alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (nationale Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzgrundverordnung und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht).

Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. 

Die Korrespondenz zwischen der Jonas Gebäudereinigung und dem Kunden erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Salvatorische Klausel für unsere AGB

Für Unternehmer gilt:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die Klausel, die der unwirksamen Klausel nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

Anwendbares Recht nach AGB

Auf alle Verträge über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen zwischen der Jonas Gebäudereinigung und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPR bzw. des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung. Im Falle der Anwendbarkeit des Art 6 Nr 1 Rom I-VO über Verbraucherverträge führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass dem Kunden der ergänzende Schutz durch zwingende Bestimmungen des Verbraucherstaatrechts entzogen wird.

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