Der Hygieneplan und der Reinigungsauftrag müssen zusammenpassen
Ein Leistungsverzeichnis für die Kita sollte nicht einfach aus einer Bürovorlage übernommen werden. Kinder spielen auf dem Boden, nutzen gemeinsam Gegenstände und essen in Räumen, die teilweise gleichzeitig andere Funktionen haben. Hinzu kommen Wickelbereiche, Schlafplätze und kurzfristige Verunreinigungen während des Betreuungstags. Entscheidend ist deshalb, wer welche Aufgabe zu welchem Anlass übernimmt.
Für die erfassten Gemeinschaftseinrichtungen verlangt § 36 Infektionsschutzgesetz einen Hygieneplan mit innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene. Die konkrete Einrichtung muss ihre einschlägigen Vorgaben berücksichtigen. Der Reinigungsvertrag ist darauf abzustimmen; ein externer Dienstleister ersetzt nicht automatisch die gesamte Hygieneorganisation des Trägers.
Die DGUV-Publikation KinderKinder erläutert für Kitas die Bedeutung gemeinsamer Hygienestandards und verweist auf landesspezifische Rahmenhygienepläne sowie zuständige Behörden. Das ist besonders für Schnittstellen zur Verpflegung relevant. Dieser Beitrag beschreibt die organisatorische Abstimmung. Er legt keine universellen Desinfektionsmittel, Konzentrationen oder Reinigungsfrequenzen für jede Kita fest.
Eine gute Vorbereitung beginnt mit vier aktuellen Unterlagen: Raum- und Nutzungsübersicht, Hygieneplan, bestehender Reinigungsplan und vertraglicher Leistungsumfang. Stimmen sie nicht überein, wird zunächst die Abweichung geklärt. Sonst kann der Dienstleister nach seinem Auftrag korrekt arbeiten, während im Kita-Alltag trotzdem eine wichtige Aufgabe unzugeordnet bleibt.
Zuständigkeit bedeutet mehr als „macht die Reinigung“
Teilen Sie die Aufgaben nach Anlass und Gegenstand auf. Die reguläre Bodenreinigung nach Betreuungsschluss ist etwas anderes als das Beseitigen einer akuten Verunreinigung während des Tages. Auch das Abwischen eines Esstisches zwischen zwei Nutzungen ist nicht automatisch mit der abendlichen Unterhaltsreinigung abgegolten.
Für jede Schnittstelle sollten vier Rollen erkennbar sein: Wer führt aus? Wer stellt geeignetes Material und Informationen bereit? Wer kontrolliert beziehungsweise bestätigt bei Bedarf? Wer entscheidet bei einer Abweichung? In einer kleinen Einrichtung können Rollen zusammenfallen. Die Verantwortung sollte trotzdem verständlich dokumentiert werden.
Besonders häufig lohnt sich eine ausdrückliche Zuordnung bei Spielzeug, Matten, Polstern, Schlaftextilien, Wickelbereichen, Essplätzen und den Innenflächen von Schränken. Ein Raumname allein beschreibt diese Gegenstände nicht. „Gruppenraum täglich“ beantwortet beispielsweise noch nicht, ob damit der Boden, freie Oberflächen oder auch jedes Spielmaterial gemeint ist.
Für Spielzeug muss außerdem geklärt sein, wer es vorsortiert und welche Material- beziehungsweise Herstellerhinweise gelten. Eine Reinigungskraft sollte nicht aus einer allgemeinen Raumposition ableiten müssen, ob ein elektronisches Spielzeug nass behandelt werden darf oder wer empfindliche Materialien freigibt. Die konkrete Methode gehört in eine geeignete, abgestimmte Arbeitsanweisung.
Bei Textilien ist die gesamte Kette wichtig: Sammeln, getrennte Aufbewahrung soweit vorgesehen, Transport, Aufbereitung und Rückgabe. Ein Vertrag, der nur „Wäsche“ nennt, lässt offen, welche Textilien, welche Mengen und welche Abläufe gemeint sind. Auch ein externer Wäschedienst braucht eine eindeutige Schnittstelle zur Einrichtung.
Ein kurzer Verantwortungsvermerk kann lauten: „Aufgabe [X] wird durch [Rolle] nach [gültiger Anweisung] durchgeführt. Material stellt [Rolle]. Abweichungen werden an [Kontaktfunktion] gemeldet. Vertretung ist [Rolle].“ Diese eigene Vorlage lässt sich für jede besonders wichtige Übergabe verwenden.
Den tatsächlichen Betreuungstag abbilden
Das Zeitfenster der externen Reinigung muss mit der Nutzung der Räume vereinbar sein. Wann verlassen die letzten Kinder den Bereich? Welche Räume werden für Spätbetreuung benötigt? Gibt es Elternveranstaltungen oder Teamsitzungen? Eine Standardangabe „abends“ kann für die Einsatzplanung zu ungenau sein.
Auch die Vorbereitung muss ausdrücklich geregelt werden. Müssen Spielflächen vor der Bodenreinigung freigeräumt sein? Wer übernimmt das? Was geschieht, wenn ein Raum noch genutzt wird? Die Reinigung darf nicht stillschweigend zusätzliche pädagogische oder organisatorische Aufgaben übernehmen müssen, nur weil diese in der Kalkulation vergessen wurden.
Ein fiktives Beispiel: Drei Gruppenräume werden planmäßig nach Schluss gereinigt. Einer bleibt wegen einer Veranstaltung länger belegt. Die Kita meldet das vorher. Gemeinsam wird festgelegt, ob der Raum später, in einem Ersatzfenster oder in verändertem Umfang gereinigt wird. Der tatsächliche Ablauf wird dokumentiert. Ein pauschaler Haken für alle drei Räume wäre dagegen ungenau.
Akute Situationen während der Öffnungszeit benötigen einen eigenen Ablauf. Es muss klar sein, wer den Bereich sichert, wer die zuständige Person informiert und wer nach den geltenden Vorgaben tätig wird. Eine Reinigungskraft, die erst Stunden später kommt, kann diese organisatorische Lücke nicht rückwirkend schließen.
Bei besonderen Infektionslagen oder behördlichen Vorgaben reicht der gewöhnliche Wochenplan möglicherweise nicht aus. Die Einrichtung braucht einen benannten Weg, über den geänderte Maßnahmen abgestimmt, kommuniziert und ausgeführt werden. Der Dienstleister sollte wissen, welche freigegebene Fassung gilt, statt Informationen aus mündlichen Einzelhinweisen zusammenzusuchen.
Für den Arbeitsschutz und den Umgang mit Reinigungsmitteln sind die passenden Regeln relevant. Die DGUV stellt das Regelwerk zur Gebäudereinigung bereit. Im Kita-Kontext sind insbesondere die Organisation der Arbeit, sichere Aufbewahrung und die Trennung von Kindern und laufenden Arbeiten zu berücksichtigen. Die konkreten Schutzmaßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den örtlichen Bedingungen.
Eine Leistungsposition so schreiben, dass sie kalkulierbar ist
Eine klare Position benennt Bereich, Gegenstand, Tätigkeit, Anlass oder Häufigkeit, Zeitfenster und besondere Voraussetzungen. Wo die Ausführung auf den Hygieneplan verweist, muss dessen relevante Fassung verfügbar sein. Der Verweis darf nicht auf ein unbekanntes oder später beliebig verändertes Dokument zeigen, dessen Auswirkungen auf den Auftrag ungeklärt bleiben.
Als organisatorisches Muster eignet sich: „Gruppenraum G1, Bodenfläche gemäß Raumliste: Reinigung nach dem freigegebenen Verfahren [Verweis], an den vereinbarten Betriebstagen nach Freigabe des Raums. Spielmaterial wird durch [Rolle] vorbereitet. Nicht zugängliche Teilflächen werden dokumentiert und der zuständigen Funktion gemeldet.“ Die tatsächliche Methode und Frequenz werden objektspezifisch ergänzt.
Für Essplätze braucht es eine eigene Abgrenzung: Wer bereitet die Nutzung vor, wer reinigt zwischen Mahlzeiten und wer übernimmt die abschließende Reinigung? Wenn Küche und Gruppenraum von unterschiedlichen Teams betreut werden, muss der Übergang ausdrücklich benannt sein. Die Lebensmittelhygieneorganisation darf nicht zwischen zwei allgemeinen Raumpositionen verschwinden.
Für Wickelbereiche sollte der Vertrag ebenfalls auf den abgestimmten Hygieneablauf verweisen und die regulären Aufgaben von anlassbezogenen Tätigkeiten trennen. Dieser Artikel gibt hierfür bewusst keine pauschale Anwendungsvorschrift. Die konkreten Vorgaben müssen zur Einrichtung, zum Anlass und den zuständigen fachlichen Anforderungen passen.
Nebenräume werden leicht übersehen: Lager, Personalbereiche, Materialraum, Garderoben, Schlafräume und gegebenenfalls gemeinsam genutzte Flure. Eine Begehung entlang des tatsächlichen Tagesablaufs hilft, die vollständige Raumliste zu erstellen. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Zusatzpositionen zu erzeugen, sondern vorhandene Aufgaben eindeutig zuzuordnen.
Auch Schließzeiten gehören in den Auftrag. Werden während der Ferien Grund- oder Sonderreinigungen benötigt? Sind Räume dann ausgeräumt, zugänglich und rechtzeitig wieder nutzbar? Solche Leistungen sollten mit eigenem Umfang und Termin vereinbart werden. Sie sind nicht automatisch durch eine gewöhnliche laufende Reinigungspauschale erfasst.
Verbrauchsmaterial wird getrennt behandelt. Wer bestellt Papier, Seife oder andere vereinbarte Materialien? Wer kontrolliert den Bestand, wer füllt auf und welche Mindestbestände sind organisatorisch vorgesehen? Materialbeschaffung und Reinigungsleistung können in einem Vertrag stehen, bleiben aber unterschiedliche Aufgaben.
Drei Musterpositionen für die Abstimmung
Diese fiktiven Arbeitszeilen zeigen die Struktur. Verfahren, Termine und Rollen müssen vor Beauftragung mit Raumliste und gültigem Hygieneplan vervollständigt werden; die Zeilen legen keine universellen Hygienefrequenzen fest.
- G1 / Gruppenraumboden: freie Bodenfläche gemäß Raumliste; Reinigung nach freigegebenem Verfahren; vereinbarte Betriebstage und Zugangszeit eintragen; Freiräumen und ausführende Rolle benennen. Spielzeug und Schrankinnenflächen werden separat zugeordnet.
- E1 / Essplatz zwischen Nutzungen: genau bezeichnete Tischflächen; Anlass und Verfahren aus dem gültigen Hygieneablauf übernehmen; zuständige Tagesrolle und Materialbereitstellung eintragen. Die Bodenposition G1 deckt diese Aufgabe nicht automatisch ab.
- S1 / Schließzeit-Sonderarbeit: Raum, Gegenstände, Verfahren und Menge einzeln festlegen; Termin, Vorbereitung und nutzbaren Rückgabezustand vereinbaren. Die Position wird separat beauftragt und nicht als bereits enthaltene Regelleistung behandelt.
Die allgemeine Arbeitshilfe für Leistungsverzeichnis und Reinigungsplan liefert die gemeinsame Grundstruktur. Diese Kita-Zeilen ergänzen die einrichtungsspezifischen Übergaben.
Übergabe, Nachweis und Veränderung praktisch organisieren
Vor Beginn sollte eine gemeinsame Begehung mit den verantwortlichen Rollen stattfinden. Dabei wird die schriftliche Beschreibung mit dem tatsächlichen Objekt abgeglichen. Kritische Schnittstellen werden direkt am Ort erklärt: Zugang, Materiallager, besondere Oberflächen, gesperrte Bereiche und Kontaktwege bei Abweichungen.
Ein einfacher Test für die Verständlichkeit lautet: Könnte eine eingewiesene Vertretung anhand der Unterlagen erkennen, welche Aufgabe heute fällig ist und welche nicht zu ihrem Auftrag gehört? Wenn die Antwort nur durch langjährige Gewohnheit möglich ist, fehlt noch eine wichtige Information im Plan.
Die Dokumentation sollte zum Zweck passen. Regelmäßige Aufgaben können mit einem klaren Ausführungsnachweis bestätigt werden. Ausnahmen benötigen Raum, Ursache und Folgemaßnahme. Die Bestätigung einer ausgeführten Tätigkeit ist dabei nicht automatisch eine unabhängige Bewertung des hygienischen Zustands.
Für die Kontrolle werden konkrete Maßstäbe vereinbart. Unbestimmte Begriffe wie „kindgerecht sauber“ reichen allein nicht. Die Beurteilung muss zur jeweiligen Aufgabe passen und darf keine weitergehende Sicherheit versprechen, die mit der gewählten Kontrolle nicht geprüft wurde.
Bei Änderungen am Hygieneplan ist zu klären, ob sich die Reinigungsleistung, Qualifikation, Materialausstattung oder Zeitplanung verändert. Die neue Fassung wird kommuniziert und ihre Umsetzung abgestimmt. Ein Dokument nur im Büro der Leitung auszutauschen, informiert das abendliche Reinigungsteam noch nicht.
Auch eine neue Gruppe, längere Öffnungszeit oder andere Verpflegungsorganisation kann den Bedarf verändern. Der Vertrag sollte einen einfachen Weg vorsehen, solche Änderungen zu melden und zu bewerten. Damit wird verhindert, dass zusätzliche Arbeit dauerhaft informell entsteht oder notwendige Tätigkeiten unbemerkt fehlen.
Für das Abstimmungsgespräch eignet sich diese abschließende Liste:
- Sind sämtliche genutzten Räume und relevanten Gegenstände zugeordnet?
- Sind regelmäßige und anlassbezogene Aufgaben voneinander getrennt?
- Passen Zeitfenster, Freiräumen und Zugang zum tatsächlichen Betrieb?
- Sind Hygieneplan, Arbeitsanweisungen und Leistungsverzeichnis inhaltlich abgestimmt?
- Sind Materialbereitstellung, sichere Aufbewahrung und Vertretung geklärt?
- Gibt es einen Meldeweg für besondere Situationen und geänderte Vorgaben?
- Ist erkennbar, wie Ausführung, Ausnahme und Kontrolle dokumentiert werden?
Die allgemeine Struktur eines Plans erläutert ergänzend der Beitrag Reinigungsplan: notwendige Inhalte. Für eine Kita muss diese Grundlage durch die konkreten Nutzungen und Verantwortlichkeiten der Einrichtung ergänzt werden.
Häufige Fragen zum Kita-Leistungsverzeichnis
Gehört Spielzeug automatisch zur Raumreinigung?
Nein, das sollte ausdrücklich vereinbart werden. Gegenstände, Verfahren, Vorbereitung und Zuständigkeit müssen klar sein. Die bloße Nennung des Gruppenraums beantwortet diese Fragen nicht.
Kann der Reinigungsdienst den Hygieneplan vollständig ersetzen?
Ein Dienstleister kann fachlich unterstützen und vereinbarte Aufgaben übernehmen. Die Einrichtung braucht weiterhin eine abgestimmte Hygieneorganisation. Verantwortlichkeiten und besondere Anforderungen werden nicht durch einen allgemeinen Reinigungsvertrag aufgehoben.
Gibt es eine einheitliche Frequenz für jede Kita?
Eine pauschale Vorgabe für alle hier behandelten Aufgaben wäre unpassend. Nutzung, Gegenstand, Hygieneplan und einschlägige Anforderungen müssen berücksichtigt werden. Genau diese Grundlage wird im Leistungsverzeichnis konkretisiert.
Wie werden kurzfristige Zusatzaufgaben behandelt?
Zunächst über den vereinbarten Melde- und Schutzablauf. Anschließend werden Umfang, zuständige Ausführung und gegebenenfalls vertragliche Auswirkungen geklärt. Die Aufgabe sollte weder stillschweigend entfallen noch ohne Abstimmung zur dauerhaften Zusatzleistung werden.

