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Lohnuntergrenzen 2025 bis 2027: Gebäudereinigung und gesetzlicher Mindestlohn im Vergleich

Eine Zeitachse trennt den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von den verbindlichen Branchenwerten der Gebäudereinigung – einschließlich Laufzeit und der offenen Lage nach Ende 2026.

Der allgemeine Mindestlohn und die Branchenmindestlöhne der Gebäudereinigung sind getrennte Untergrenzen. Die Zeitachse zeigt für 2025 bis 2027, welcher amtlich veröffentlichte Wert ab wann gilt – und warum für die Gebäudereinigung nach dem 31. Dezember 2026 kein Wert erfunden werden darf.

Die amtlichen Werte auf einer Zeitachse

Lohnuntergrenzen und veröffentlichte Laufzeiten
Untergrenze 2025 2026 2027
Gesetzlicher Mindestlohn 12,82 Euro 13,90 Euro 14,60 Euro
Gebäudereinigung LG 1 14,25 Euro ab 1. Februar 15,00 Euro kein Wert aus der aktuellen Verordnung
Gebäudereinigung LG 6 17,65 Euro ab 1. Februar 18,40 Euro kein Wert aus der aktuellen Verordnung

Was der Vergleich zeigt

Die Branchenwerte liegen in den ausgewiesenen Zeiträumen über dem allgemeinen Mindestlohn. Das bedeutet nicht, dass beide Werte addiert werden. Maßgeblich ist die jeweils einschlägige Untergrenze. Für Lohngruppe 6 ist außerdem sichtbar, dass Glas- und Fassadenreinigung nicht mit dem Wert der Innen- und Unterhaltsreinigung gleichgesetzt werden darf.

Warum 2027 bewusst eine Lücke bleibt

Der allgemeine Mindestlohn von 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 ist amtlich festgesetzt. Die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung endet dagegen mit dem 31. Dezember 2026. Solange keine neue verbindliche Branchenregel vorliegt, wäre eine Fortschreibung der Werte 15,00 oder 18,40 Euro als angeblicher Branchenmindestlohn 2027 spekulativ.

Was die Daten nicht beantworten

Die Zeitachse zeigt keine Tarifentgelte oberhalb der Untergrenzen, keine Zuschläge, keine Monatsverdienste und keine Arbeitgebergesamtkosten. Sie berechnet weder den Zeitbedarf eines Objekts noch einen Angebotspreis. Für konkrete Beschäftigungs- und Vertragsfragen sind Tätigkeit, Lohngruppe, Tarifkontext und aktuelle Rechtslage gesondert zu prüfen.

Methodik und Datensatz

Verglichen werden ausschließlich die von BMAS und Destatis veröffentlichten Bruttostundenwerte und Geltungszeiträume. Es erfolgt keine Hochrechnung auf Monatsentgelte, Zuschläge, Produktivität oder Objektpreise. Für 2027 wird beim Branchenmindestlohn kein Wert fortgeschrieben, weil die aktuell ausgewiesene Verordnung am 31. Dezember 2026 ausläuft.

Version
1.0 – Datenstand 3. August 2026
Lizenz
Eigene redaktionelle Gegenüberstellung amtlicher BMAS- und Destatis-Angaben; Quelldatenrechte bei den herausgebenden Stellen.

Quellen

  1. BMAS – Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung Primärquelle
  2. BMAS – Gesetzlicher Mindestlohn Primärquelle
  3. Destatis – Branchenspezifische Mindestlöhne Primärquelle

So arbeitet die Redaktion mit Quellen

Über den Autor

Julius Harpstedt

Fachliche Einordnungen zu Gebäudereinigung, Hygiene, Objektqualität und Arbeitsorganisation.

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