Reinigungsanfrage

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Private Putzhilfe legal anmelden: Welche zusätzlichen Kosten entstehen?

Zum vereinbarten Bruttolohn kommen im Haushaltsscheck-Verfahren 2026 höchstens 14,62 Prozent Arbeitgeberabgaben hinzu. Der Kostenlauf zeigt, was darin steckt, wann die Minijob-Zentrale abbucht und warum die Steuerermäßigung erst ein späterer, getrennter Schritt ist.

Direkte Antwort · Deutschland 2026

Bruttolohn plus höchstens 14,62 Prozent

Wer eine private Putzhilfe 2026 als Minijob legal anmeldet, zahlt zusätzlich zum Bruttolohn maximal 14,62 Prozent Arbeitgeberabgaben. Darin können Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, Unfallversicherung, U1, U2 und Pauschsteuer enthalten sein. Die Minijob-Zentrale berechnet die Summe und zieht sie halbjährlich ein. Auf Antrag kann § 35a EStG die tarifliche Einkommensteuer um 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr, mindern. Das ist keine garantierte Auszahlung.

Erst klären: Ist der Haushaltsscheck das richtige Verfahren?

Der Haushaltsscheck ist das vereinfachte Meldeverfahren für geringfügig Beschäftigte in einem Privathaushalt. § 8a SGB IV beschreibt dafür Tätigkeiten, die durch einen privaten Haushalt begründet werden und gewöhnlich von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden. Dazu kann die regelmäßige Reinigung der privaten Wohnung gehören.

2026 darf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt für diesen Minijob im Durchschnitt höchstens 603 Euro betragen. Erwartete Einmalzahlungen zählen bei der vorausschauenden Prüfung mit. Liegt das regelmäßige Entgelt darüber, ist die Beschäftigung nicht mehr über diesen Minijob-Haushaltsscheck abzuwickeln.

Beschäftigt der Haushalt eine weisungsgebundene Person, ist der Haushalt Arbeitgeber. Stellt dagegen ein selbstständiger Betrieb eine Rechnung, ist das ein anderes Modell. Die Begriffe und Verantwortungsgrenzen erklärt der Beitrag Putzfrau, Reinigungskraft oder Haushaltshilfe: Was ist der Unterschied?.

Private Putzhilfe wischt eine Küchenarbeitsfläche in einem bewohnten Haushalt
Der Haushaltsscheck gilt für eine Beschäftigung durch einen privaten Haushalt – nicht für die Rechnung eines Reinigungsbetriebs.

Der Haushaltsscheck-Kostenlauf

Fünf Stationen, die nicht miteinander verrechnet werden dürfen

1

Bruttolohn

Das vereinbarte Arbeitsentgelt ist die Rechenbasis.

2

Abgaben

Maximal 14,62 Prozent kommen als Arbeitgeberaufwand hinzu.

3

Meldung

Der Haushaltsscheck liefert die Daten für die Berechnung.

4

Einzug

Die Minijob-Zentrale bucht halbjährlich ab.

5

Bescheinigung

Die mögliche Steuerwirkung folgt später und auf Antrag.

Was steckt in den maximal 14,62 Prozent?

Nach der aktuellen Übersicht der Minijob-Zentrale setzen sich die maximalen Arbeitgeberabgaben 2026 so zusammen:

Bestandteil Arbeitgeberanteil
Krankenversicherung, wenn gesetzlich krankenversichert 5,00 %
Rentenversicherung 5,00 %
Gesetzliche Unfallversicherung 1,60 %
Umlage U1 0,80 %
Umlage U2 0,22 %
Einheitliche Pauschsteuer, wenn gewählt 2,00 %
Maximaler Arbeitgeberaufschlag 14,62 %

„Maximal“ ist entscheidend. Der Krankenversicherungsbeitrag hängt insbesondere davon ab, ob die Putzhilfe gesetzlich krankenversichert ist. Bei der Besteuerung kann statt der Pauschsteuer eine individuelle Besteuerung in Betracht kommen. Die konkrete Summe berechnet die Minijob-Zentrale. Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie eine Insolvenzgeldumlage fallen hier nicht an.

Die häufigste Rechenfalle: 13,6 Prozent sind kein weiterer Arbeitgeberaufschlag

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 Prozent; der reguläre Eigenanteil der beschäftigten Person beträgt 13,6 Prozent. Diesen Anteil behält der Arbeitgeber vom Bruttoentgelt ein und die Minijob-Zentrale zieht ihn zusammen mit den übrigen Beträgen ein. Wirtschaftlich ist er aber ein Arbeitnehmeranteil und darf nicht noch einmal auf die 14,62 Prozent aufgeschlagen werden.

Bei einem monatlichen Entgelt unter 175 Euro kann die rentenversicherungsrechtliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage den Arbeitnehmeranteil verändern. Auch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist eine Entscheidung mit Folgen für die beschäftigte Person. Für die konkrete Abrechnung ist der amtliche Haushaltsscheck-Rechner der bessere Ort als eine pauschale Internettabelle.

Amtliches Rechenprinzip

Beispiel: 180 Euro Bruttolohn

Bruttolohn180,00 €
Max. Abgaben26,32 €
Aufwand vor Steuerwirkung206,32 €

Rechnung: 180,00 € × 14,62 % = 26,316 €, auf Cent gerundet 26,32 €.

Kein Lohnvorschlag und kein Marktpreis: Das Beispiel zeigt nur die Kostenmechanik beim Maximalsatz. Der tatsächliche Abgabenbescheid kann wegen Krankenversicherung und Besteuerungsart abweichen.

Was für den Haushaltsscheck bereitliegen sollte

  • Name, Anschrift und Versicherungsnummer der beschäftigten Person; ersatzweise erforderliche Geburtsangaben,
  • Angaben zum privaten Arbeitgeber,
  • Beginn der Beschäftigung und regelmäßiges monatliches Entgelt,
  • Angaben zu weiteren Beschäftigungen, Krankenversicherung und Besteuerungsart,
  • die Entscheidung zur Rentenversicherungspflicht beziehungsweise ein entsprechender Antrag,
  • Bankverbindung und SEPA-Basislastschriftmandat.

Die Anmeldung ist online oder mit dem Haushaltsscheck-Formular möglich. § 28a SGB IV sieht die vereinfachte Meldung und das Lastschriftmandat vor. Die Minijob-Zentrale kann im Verfahren außerdem eine Betriebsnummer für den Privathaushalt vergeben.

Die Anmeldung bindet die Tätigkeit in ein reguläres Arbeitsverhältnis ein und umfasst unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung. Die unterlassene Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dieser Beitrag erklärt die Kostenlogik; er ersetzt weder die Anmeldung noch die Prüfung eines Einzelfalls.

Blankes Schreiben, neutraler Kalender und Mikrofasertuch auf einer Kommode
Die Abgaben werden halbjährlich eingezogen; die Bescheinigung für das vergangene Jahr folgt gesondert.

Warum die Abbuchung nicht monatlich kommt

Die Minijob-Zentrale zieht die Abgaben per SEPA-Basislastschrift halbjährlich ein. Der Bruttolohn wird dagegen nach der Vereinbarung mit der Putzhilfe gezahlt. Haushalte sollten die Arbeitgeberabgaben deshalb laufend zurücklegen.

31. Juli

Einzug für Januar bis Juni des laufenden Jahres.

31. Januar

Einzug für Juli bis Dezember des Vorjahres.

Vor dem Einzug informiert die Minijob-Zentrale über die Höhe. Ändert sich das Entgelt oder endet die Beschäftigung, müssen die Angaben aktualisiert beziehungsweise die Hilfe abgemeldet werden.

Die Bescheinigung und § 35a EStG richtig lesen

Nach Ablauf des Kalenderjahres stellt die Minijob-Zentrale dem Privathaushalt eine Bescheinigung für das Finanzamt zur Verfügung. Sie enthält Beschäftigungszeitraum, gezahltes Arbeitsentgelt und Arbeitgeberabgaben. Nach den Einkommensteuer-Hinweisen des BMF dient sie im Haushaltsscheck-Verfahren als Nachweis.

§ 35a Absatz 1 EStG sieht auf Antrag eine Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer um 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 510 Euro pro Jahr, vor. Dazu können beim Haushaltsscheck-Minijob insbesondere Bruttoentgelt und die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge, Umlagen, Unfallversicherung sowie gegebenenfalls die Pauschsteuer gehören.

  1. Bruttolohn zahlen und Arbeitgeberabgaben einplanen.
  2. Halbjährlichen Einzug nachvollziehen.
  3. Jahresbescheinigung prüfen und aufbewahren.
  4. Mögliche Steuerermäßigung in der Steuererklärung beantragen.

Anstellung oder Rechnung: gleicher Haushalt, anderer Kostenweg

Angestellte Putzhilfe

Der Privathaushalt ist Arbeitgeber, meldet über den Haushaltsscheck und trägt die Arbeitgeberabgaben.

Selbstständiger Betrieb

Der Kunde bezahlt eine Rechnung; der Betrieb organisiert Steuern, Versicherungen, Ausfälle und Beschäftigte selbst.

Die steuerliche Behandlung einer Rechnung fällt nicht automatisch unter § 35a Absatz 1 für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Andere Absätze können unter ihren eigenen Voraussetzungen relevant sein. Beides sollte weder kostenmäßig noch rechtlich vermischt werden. Jonas Gebäudereinigung bietet hier redaktionelle Orientierung und behauptet keine private Haushaltshilfe-Leistung.

Der Anmeldecheck vor dem ersten Einsatz

  • ✓ Beschäftigung durch einen natürlichen privaten Haushalt?
  • ✓ Regelmäßiges Entgelt 2026 innerhalb der 603-Euro-Grenze?
  • ✓ Bruttolohn, Arbeitszeit und Aufgaben klar vereinbart?
  • ✓ Weitere Jobs, Krankenversicherung und Rentenversicherungsentscheidung geklärt?
  • ✓ SEPA-Mandat und vollständige Meldedaten vorhanden?
  • ✓ Rücklage für den halbjährlichen Einzug und Ablage der Jahresbescheinigung eingerichtet?

Kostenformel: Bruttolohn + maximal 14,62 % Arbeitgeberabgaben. Eine mögliche Steuerermäßigung folgt später und gesondert.

Häufige Fragen

Wie viel kostet die Anmeldung einer Putzhilfe selbst?

Für das Haushaltsscheck-Verfahren weist die Minijob-Zentrale keine separate Anmeldegebühr aus. Die zusätzliche Kostenwirkung entsteht vor allem durch die prozentualen Arbeitgeberabgaben auf das gemeldete Arbeitsentgelt. 2026 sind es maximal 14,62 Prozent.

Muss ich die Abgaben jeden Monat überweisen?

Nein. Nach erteiltem SEPA-Mandat zieht die Minijob-Zentrale sie am 31. Juli für Januar bis Juni und am 31. Januar des Folgejahres für Juli bis Dezember ein.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

§ 35a Absatz 1 EStG ermöglicht auf Antrag 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, maximal 510 Euro jährlich, als Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer. Die Jahresbescheinigung dient als Nachweis. Ob und in welcher Höhe die Ermäßigung wirkt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der festgesetzten Einkommensteuer ab.

Gehören die 13,6 Prozent Rentenversicherung der Putzhilfe zu meinen Zusatzkosten?

Nein. Das ist grundsätzlich der Eigenanteil der rentenversicherungspflichtigen beschäftigten Person. Der Arbeitgeber behält ihn vom Bruttoentgelt ein und führt ihn über die Minijob-Zentrale ab. Der eigene Arbeitgeberanteil beträgt im Privathaushalt 5 Prozent.

Dieser Fachbeitrag ist eine allgemeine redaktionelle Orientierung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Weitere geprüfte Fachbeiträge finden Sie im Jonas Magazin und in News & Allgemeines.

Quellen

  1. Minijob-Zentrale: Abgaben und Fristen bei Haushaltshilfen
  2. Minijob-Zentrale: Haushaltshilfe anmelden
  3. Minijob-Zentrale: Haushaltsscheck-Rechner
  4. Minijob-Zentrale: Minijobs im Privathaushalt
  5. Gesetze im Internet: § 8a SGB IV
  6. Gesetze im Internet: § 28a SGB IV
  7. Gesetze im Internet: § 35a EStG
  8. BMF: Einkommensteuer-Hinweise 2025, Anhang 27b II

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Über den Autor

Julius Harpstedt

Fachliche Einordnungen zu Gebäudereinigung, Hygiene, Objektqualität und Arbeitsorganisation.

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