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Gebäudereinigung-Mindestlohn 2026: Was Beschäftigte mindestens bekommen

15,00 oder 18,40 Euro? Dieser Lohn-Prüfpfad zeigt Beschäftigten, welche Untergrenze 2026 zu ihrer Tätigkeit passt, welche Rolle der Arbeitgeberbetrieb spielt und was ein Stellenangebot zusätzlich klären muss.

Stand: 22. August 2026

Für gewerblich Beschäftigte im Geltungsbereich des Gebäudereiniger-Handwerks gelten 2026 bundesweit mindestens 15,00 Euro brutto je Stunde in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro brutto je Stunde in Lohngruppe 6. Lohngruppe 1 umfasst vor allem Innen- und Unterhaltsreinigung, Lohngruppe 6 typische Glas- und Fassadenreinigung. Entscheidend sind Arbeitgeberbetrieb und tatsächliche Tätigkeit – nicht allein die Berufsbezeichnung „Reinigungskraft“ oder der Einsatzort. Ein vertraglicher oder tariflicher Anspruch kann höher sein.

Erst Tätigkeit klären, dann Zahl ablesen

Eine Lohnangabe hilft nur, wenn sie zur Beschäftigung passt. Der Prüfweg besteht aus vier Fragen:

1 · BetriebGehört der Arbeitgeberbetrieb oder eine selbstständige Betriebsabteilung überwiegend zur Gebäudereinigung?
2 · TätigkeitWelche Arbeit wird tatsächlich und überwiegend ausgeführt?
3 · UntergrenzePasst der Tätigkeitsbereich zu Lohngruppe 1 oder 6?
4 · MehranspruchGibt es einen höheren Tarif-, Betriebs- oder Arbeitsvertragsanspruch?

Der Beitrag ordnet diese Fragen allgemein ein. Eine verbindliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitsverhältnisses kann er nicht ersetzen.

Zwei verbindliche Untergrenzen – zwei Tätigkeitsbereiche

Lohngruppe 1 · 202615,00 €brutto je Stunde

Vor allem Innen- und Unterhaltsreinigung, Boden- und Mobiliarreinigung, Verkehrs- und Freiflächen sowie Winterdienst.

Lohngruppe 6 · 202618,40 €brutto je Stunde

Typische Glas- und Fassadenreinigung, Reinigung von Außenbauteilen sowie die im Tariftext erfassten Gebäudereiniger-Gesellen.

Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2026 bundeseinheitlich. Die zugrunde liegende Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung endet nach aktuellem Stand mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Für 2027 ist am 22. August 2026 noch keine neue verbindliche Branchenuntergrenze beschlossen.

Professionelle Glasreinigung mit Einwascher und Abzieher an einer ebenerdig erreichbaren Glasfläche
Typische Glasreinigungstechnik ist von begrenzten Innenglasarbeiten im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu unterscheiden.

Warum nicht jede Glasfläche automatisch Lohngruppe 6 bedeutet

Der Tariftext zieht eine konkrete Grenze: Werden etwa Griffspuren auf Vitrinen oder Glastüren im Rahmen der Innenreinigung entfernt, kann das Lohngruppe 1 sein. Typische Glasreinigung mit entsprechender Technik sowie Fassaden- und Außenbauteilreinigung gehört dagegen zum Bereich der Lohngruppe 6. Das Wort „Glas“ im Arbeitsplan reicht allein nicht für die Einordnung.

Der Einsatzort entscheidet nicht allein

Ein Büro, Hotel, eine Schule oder Arztpraxis sagt zunächst nur, wo gereinigt wird. Für den Branchenmindestlohn ist zusätzlich wichtig, wer Arbeitgeber ist und welcher betriebliche Geltungsbereich vorliegt.

Eine Reinigungskraft eines Gebäudereinigungsbetriebs kann auch bei einem Einsatz in einer Arztpraxis unter die Branchenregel fallen. Ist die Person dagegen direkt bei einem branchenfremden Unternehmen oder in einem Privathaushalt angestellt, folgt daraus nicht automatisch derselbe Tarifgeltungsbereich. Die privaten Beschäftigungsrollen grenzt der Beitrag Putzfrau, Reinigungskraft oder Haushaltshilfe voneinander ab.

Teilzeit und Minijob: Der Stundenumfang ändert die einschlägige Untergrenze nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis in den Geltungsbereich fällt. Er beeinflusst den Monatsbetrag, nicht den Mindestbetrag pro Stunde.

Fünf Lohnbegriffe, die nicht dasselbe bedeuten

Branchenmindestlohn
Verbindliche Untergrenze im einschlägigen Geltungsbereich.
Tariflicher Tabellenlohn
Kann je nach Lohngruppe und Tarifbindung höher liegen.
Vereinbarter Stundenlohn
Steht im Arbeitsvertrag und darf einen zwingenden Mindestanspruch nicht unterschreiten.
Zuschläge
Sind gesondert zu betrachten und nicht pauschal in der Grundzahl enthalten.
Nettolohn
Hängt von persönlichen Steuer- und Sozialversicherungsmerkmalen ab.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Im erfassten Gebäudereiniger-Handwerk gilt die höhere Branchenuntergrenze. Beide Werte werden nicht addiert. Die Jahreswerte ordnet der Beitrag Lohnuntergrenzen 2025 bis 2027 im Vergleich ein.

Weitere Lohngruppen: nicht acht „Mindestlöhne“

Der Lohntarifvertrag enthält 2026 weitere Tabellenwerte. Rechtlich wichtig ist die Trennung: Als allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne nennt der Mindestlohntarifvertrag die Untergrenzen der Lohngruppen 1 und 6. Höhere Ansprüche aus Tarifbindung, betrieblicher Regelung oder Arbeitsvertrag bleiben möglich.

Lohngruppe Wert 2026 Einordnung
1 15,00 € allgemeinverbindliche Branchenuntergrenze
2 15,46 € weiterer tariflicher Tabellenwert
3 15,95 € weiterer tariflicher Tabellenwert
4 16,66 € weiterer tariflicher Tabellenwert
5 entfallen
6 18,40 € allgemeinverbindliche Branchenuntergrenze
7 19,39 € weiterer tariflicher Tabellenwert
8 20,42 € weiterer tariflicher Tabellenwert
9 21,64 € weiterer tariflicher Tabellenwert

Die Tabelle ist Orientierung, keine individuelle Eingruppierung. Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale und die für das Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen.

Was bedeuten 20 Wochenstunden als Brutto-Modell?

Wer 20 Stunden pro Woche arbeitet, sollte keinen festen Monatsbetrag aus einer einzigen Suchzahl übernehmen. Für ein transparentes Durchschnittsmodell wird mit 52 Wochen geteilt durch 12 Monate gerechnet:

20 Wochenstunden × 52 ÷ 12 = rund 86,67 Monatsstunden
Mit der ungerundeten Monatsstundenzahl bei 15,00 €: 1.300,00 € Monatsbrutto.
Bei 18,40 €: rund 1.594,67 € Monatsbrutto.

Das ist nur ein Rechenmodell für regelmäßig verteilte Stunden. Der tatsächliche Abrechnungsbetrag kann sich durch konkrete Arbeitszeit, Mehrarbeit, Ausfallregelungen, Arbeitszeitkonto und Zuschläge unterscheiden. Ein Netto lässt sich daraus ohne persönliche Angaben nicht ableiten.

Unbeschriftete Arbeitsunterlagen, Zeiterfassungsgerät und gefaltetes Arbeitshemd auf einem Tisch
Aufgaben, Bruttostundenlohn, Arbeitszeit und Zuschläge sollten getrennt und nachvollziehbar beschrieben sein.

Fünf Stellen im Angebot oder auf der Abrechnung prüfen

1. Tätigkeiten
Innenreinigung, maschinelle Arbeiten, Glasreinigung, Außenarbeiten und Einsatzwechsel sollten greifbar beschrieben sein.
2. Bruttostundenlohn
Der Betrag und sein Bezug zu Lohngruppe oder Tarif sollten erkennbar sein.
3. Arbeitszeit
Beginn, Ende und Dauer müssen zur Abrechnung passen. Mehr zur Arbeitszeiterfassung in der Gebäudereinigung.
4. Zuschläge
Grundlohn und Zuschläge sollten getrennt nachvollziehbar bleiben.
5. Aufgabenwechsel
Dauerhaft andere oder höher bewertete Tätigkeiten gehören ins Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Vier Situationen, vier saubere Einordnungen

Unterhaltsreinigung im Büro
In einem erfassten Gebäudereinigungsbetrieb spricht die typische Innen- und Unterhaltsreinigung grundsätzlich für die Untergrenze der Lohngruppe 1.
Glas- und Fassadenreinigung
Typische Glasreinigungstechnik und Arbeiten an Außenbauteilen gehören zum Bereich der Lohngruppe 6.
Reinigung in einer Arztpraxis
Ist ein Gebäudereinigungsbetrieb Arbeitgeber, kann die Branchenregel greifen; bei direkter Anstellung durch die Praxis ist der Geltungsbereich gesondert zu prüfen.
Direkt im Privathaushalt
Der Begriff „Putzfrau“ erzeugt keinen Anspruch aus dem Gebäudereiniger-Tarifwerk. Das ist ein anderer Beschäftigungsrahmen.

Was Beschäftigte 2026 sicher mitnehmen können

Die richtige Zahl steht am Ende einer kurzen Prüfung: Arbeitgeberbetrieb, tatsächliche Tätigkeit, Lohngruppe, danach mögliche höhere Ansprüche. Teilzeit, Minijob oder der Ort Oldenburg senken die bundeseinheitlichen Stundenwerte nicht.

Zur beruflichen Orientierung: als Reinigungskraft bei Jonas arbeiten oder Jobs in der Glas- und Sonderreinigung. Maßgeblich sind die jeweils ausgeschriebenen Aufgaben, Arbeitszeiten und Konditionen; dieser Fachbeitrag ist keine Vergütungszusage.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn für Reinigungskräfte 2026?

Im Geltungsbereich des Gebäudereiniger-Handwerks beträgt die bundesweite Untergrenze 2026 15,00 Euro brutto je Stunde in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6. Nicht jede Person, die Reinigungsarbeit ausführt, fällt automatisch in diesen Geltungsbereich.

Gilt der Branchenmindestlohn auch im Minijob?

Ja, geringfügige Beschäftigung schließt den Branchenmindestlohn nicht aus, wenn Betrieb und Beschäftigung vom Geltungsbereich erfasst sind. Der Stundenumfang ändert die Untergrenze nicht.

Bekomme ich für Fensterreinigung immer 18,40 Euro?

Nein. Typische Glas- und Fassadenreinigung gehört zur Lohngruppe 6. Begrenzte Innenglasarbeiten ohne typische Glasreinigungstechnik können laut Tariftext zur Lohngruppe 1 gehören.

Gilt in Oldenburg ein anderer Mindestlohn?

Nein, die Branchenuntergrenzen sind 2026 bundeseinheitlich. Ein regionaler Durchschnittslohn oder ein individuell höher vereinbarter Lohn ist eine andere Kennzahl.

Was gilt ab 2027?

Am 22. August 2026 ist noch keine neue verbindliche Branchenuntergrenze für 2027 beschlossen. Die erste Verhandlung der laufenden Tarifrunde ist für den 9. September 2026 angekündigt. Forderungen sind keine bereits geltenden Lohnwerte.

Redaktioneller Hinweis: Stand 22. August 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Tarif- oder Lohnabrechnungsberatung.

Quellen

  1. BMAS: Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung
  2. Gesetze im Internet: § 2 TV Mindestlohn Gebäudereinigung 2024
  3. Gesetze im Internet: 10. GebäudeArbbV
  4. BMAS: Gesetzlicher Mindestlohn 2026
  5. BIV/IG BAU: Lohntarifvertrag 2025/2026
  6. BIV/IG BAU: Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung
  7. WSI: Tarifrunde 2026 – aktueller Überblick

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Über den Autor

Julius Harpstedt

Fachliche Einordnungen zu Gebäudereinigung, Hygiene, Objektqualität und Arbeitsorganisation.

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