Stand: 22. August 2026
Für gewerblich Beschäftigte im Geltungsbereich des Gebäudereiniger-Handwerks gelten 2026 bundesweit mindestens 15,00 Euro brutto je Stunde in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro brutto je Stunde in Lohngruppe 6. Lohngruppe 1 umfasst vor allem Innen- und Unterhaltsreinigung, Lohngruppe 6 typische Glas- und Fassadenreinigung. Entscheidend sind Arbeitgeberbetrieb und tatsächliche Tätigkeit – nicht allein die Berufsbezeichnung „Reinigungskraft“ oder der Einsatzort. Ein vertraglicher oder tariflicher Anspruch kann höher sein.
Erst Tätigkeit klären, dann Zahl ablesen
Eine Lohnangabe hilft nur, wenn sie zur Beschäftigung passt. Der Prüfweg besteht aus vier Fragen:
Der Beitrag ordnet diese Fragen allgemein ein. Eine verbindliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitsverhältnisses kann er nicht ersetzen.
Zwei verbindliche Untergrenzen – zwei Tätigkeitsbereiche
Vor allem Innen- und Unterhaltsreinigung, Boden- und Mobiliarreinigung, Verkehrs- und Freiflächen sowie Winterdienst.
Typische Glas- und Fassadenreinigung, Reinigung von Außenbauteilen sowie die im Tariftext erfassten Gebäudereiniger-Gesellen.
Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2026 bundeseinheitlich. Die zugrunde liegende Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung endet nach aktuellem Stand mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Für 2027 ist am 22. August 2026 noch keine neue verbindliche Branchenuntergrenze beschlossen.

Warum nicht jede Glasfläche automatisch Lohngruppe 6 bedeutet
Der Tariftext zieht eine konkrete Grenze: Werden etwa Griffspuren auf Vitrinen oder Glastüren im Rahmen der Innenreinigung entfernt, kann das Lohngruppe 1 sein. Typische Glasreinigung mit entsprechender Technik sowie Fassaden- und Außenbauteilreinigung gehört dagegen zum Bereich der Lohngruppe 6. Das Wort „Glas“ im Arbeitsplan reicht allein nicht für die Einordnung.
Der Einsatzort entscheidet nicht allein
Ein Büro, Hotel, eine Schule oder Arztpraxis sagt zunächst nur, wo gereinigt wird. Für den Branchenmindestlohn ist zusätzlich wichtig, wer Arbeitgeber ist und welcher betriebliche Geltungsbereich vorliegt.
Eine Reinigungskraft eines Gebäudereinigungsbetriebs kann auch bei einem Einsatz in einer Arztpraxis unter die Branchenregel fallen. Ist die Person dagegen direkt bei einem branchenfremden Unternehmen oder in einem Privathaushalt angestellt, folgt daraus nicht automatisch derselbe Tarifgeltungsbereich. Die privaten Beschäftigungsrollen grenzt der Beitrag Putzfrau, Reinigungskraft oder Haushaltshilfe voneinander ab.
Fünf Lohnbegriffe, die nicht dasselbe bedeuten
Verbindliche Untergrenze im einschlägigen Geltungsbereich.
Kann je nach Lohngruppe und Tarifbindung höher liegen.
Steht im Arbeitsvertrag und darf einen zwingenden Mindestanspruch nicht unterschreiten.
Sind gesondert zu betrachten und nicht pauschal in der Grundzahl enthalten.
Hängt von persönlichen Steuer- und Sozialversicherungsmerkmalen ab.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Im erfassten Gebäudereiniger-Handwerk gilt die höhere Branchenuntergrenze. Beide Werte werden nicht addiert. Die Jahreswerte ordnet der Beitrag Lohnuntergrenzen 2025 bis 2027 im Vergleich ein.
Weitere Lohngruppen: nicht acht „Mindestlöhne“
Der Lohntarifvertrag enthält 2026 weitere Tabellenwerte. Rechtlich wichtig ist die Trennung: Als allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne nennt der Mindestlohntarifvertrag die Untergrenzen der Lohngruppen 1 und 6. Höhere Ansprüche aus Tarifbindung, betrieblicher Regelung oder Arbeitsvertrag bleiben möglich.
| Lohngruppe | Wert 2026 | Einordnung |
|---|---|---|
| 1 | 15,00 € | allgemeinverbindliche Branchenuntergrenze |
| 2 | 15,46 € | weiterer tariflicher Tabellenwert |
| 3 | 15,95 € | weiterer tariflicher Tabellenwert |
| 4 | 16,66 € | weiterer tariflicher Tabellenwert |
| 5 | – | entfallen |
| 6 | 18,40 € | allgemeinverbindliche Branchenuntergrenze |
| 7 | 19,39 € | weiterer tariflicher Tabellenwert |
| 8 | 20,42 € | weiterer tariflicher Tabellenwert |
| 9 | 21,64 € | weiterer tariflicher Tabellenwert |
Die Tabelle ist Orientierung, keine individuelle Eingruppierung. Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale und die für das Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen.
Was bedeuten 20 Wochenstunden als Brutto-Modell?
Wer 20 Stunden pro Woche arbeitet, sollte keinen festen Monatsbetrag aus einer einzigen Suchzahl übernehmen. Für ein transparentes Durchschnittsmodell wird mit 52 Wochen geteilt durch 12 Monate gerechnet:
Mit der ungerundeten Monatsstundenzahl bei 15,00 €: 1.300,00 € Monatsbrutto.
Bei 18,40 €: rund 1.594,67 € Monatsbrutto.
Das ist nur ein Rechenmodell für regelmäßig verteilte Stunden. Der tatsächliche Abrechnungsbetrag kann sich durch konkrete Arbeitszeit, Mehrarbeit, Ausfallregelungen, Arbeitszeitkonto und Zuschläge unterscheiden. Ein Netto lässt sich daraus ohne persönliche Angaben nicht ableiten.

Fünf Stellen im Angebot oder auf der Abrechnung prüfen
Innenreinigung, maschinelle Arbeiten, Glasreinigung, Außenarbeiten und Einsatzwechsel sollten greifbar beschrieben sein.
Der Betrag und sein Bezug zu Lohngruppe oder Tarif sollten erkennbar sein.
Beginn, Ende und Dauer müssen zur Abrechnung passen. Mehr zur Arbeitszeiterfassung in der Gebäudereinigung.
Grundlohn und Zuschläge sollten getrennt nachvollziehbar bleiben.
Dauerhaft andere oder höher bewertete Tätigkeiten gehören ins Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Vier Situationen, vier saubere Einordnungen
In einem erfassten Gebäudereinigungsbetrieb spricht die typische Innen- und Unterhaltsreinigung grundsätzlich für die Untergrenze der Lohngruppe 1.
Typische Glasreinigungstechnik und Arbeiten an Außenbauteilen gehören zum Bereich der Lohngruppe 6.
Ist ein Gebäudereinigungsbetrieb Arbeitgeber, kann die Branchenregel greifen; bei direkter Anstellung durch die Praxis ist der Geltungsbereich gesondert zu prüfen.
Der Begriff „Putzfrau“ erzeugt keinen Anspruch aus dem Gebäudereiniger-Tarifwerk. Das ist ein anderer Beschäftigungsrahmen.
Was Beschäftigte 2026 sicher mitnehmen können
Die richtige Zahl steht am Ende einer kurzen Prüfung: Arbeitgeberbetrieb, tatsächliche Tätigkeit, Lohngruppe, danach mögliche höhere Ansprüche. Teilzeit, Minijob oder der Ort Oldenburg senken die bundeseinheitlichen Stundenwerte nicht.
Zur beruflichen Orientierung: als Reinigungskraft bei Jonas arbeiten oder Jobs in der Glas- und Sonderreinigung. Maßgeblich sind die jeweils ausgeschriebenen Aufgaben, Arbeitszeiten und Konditionen; dieser Fachbeitrag ist keine Vergütungszusage.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn für Reinigungskräfte 2026?
Im Geltungsbereich des Gebäudereiniger-Handwerks beträgt die bundesweite Untergrenze 2026 15,00 Euro brutto je Stunde in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6. Nicht jede Person, die Reinigungsarbeit ausführt, fällt automatisch in diesen Geltungsbereich.
Gilt der Branchenmindestlohn auch im Minijob?
Ja, geringfügige Beschäftigung schließt den Branchenmindestlohn nicht aus, wenn Betrieb und Beschäftigung vom Geltungsbereich erfasst sind. Der Stundenumfang ändert die Untergrenze nicht.
Bekomme ich für Fensterreinigung immer 18,40 Euro?
Nein. Typische Glas- und Fassadenreinigung gehört zur Lohngruppe 6. Begrenzte Innenglasarbeiten ohne typische Glasreinigungstechnik können laut Tariftext zur Lohngruppe 1 gehören.
Gilt in Oldenburg ein anderer Mindestlohn?
Nein, die Branchenuntergrenzen sind 2026 bundeseinheitlich. Ein regionaler Durchschnittslohn oder ein individuell höher vereinbarter Lohn ist eine andere Kennzahl.
Was gilt ab 2027?
Am 22. August 2026 ist noch keine neue verbindliche Branchenuntergrenze für 2027 beschlossen. Die erste Verhandlung der laufenden Tarifrunde ist für den 9. September 2026 angekündigt. Forderungen sind keine bereits geltenden Lohnwerte.
Redaktioneller Hinweis: Stand 22. August 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Tarif- oder Lohnabrechnungsberatung.




