Direkte Antwort · Solo-Selbstständigkeit
Der Rechnungsstundensatz ist nicht der Stundenverdienst
Der Stundensatz einer selbstständigen Reinigungskraft ist Umsatz pro abgerechneter Stunde, nicht persönlicher Stundenverdienst. Aus dem Rechnungsbetrag müssen Betriebskosten, Fahrt, Material, Verwaltung, Ausfallzeiten, Versicherungen und Rücklagen finanziert werden. Tragfähig wird die Kalkulation, wenn der benötigte Unternehmerlohn und alle jährlichen Betriebskosten nur auf die realistisch fakturierbaren Stunden verteilt werden. Eine allgemeine Internetspanne kann diese Rückwärtsrechnung nicht ersetzen.
Vor der Kalkulation: Ist es tatsächlich Selbstständigkeit?
Eine Rechnung macht eine Tätigkeit nicht automatisch selbstständig. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass Vertrag und tatsächliche Zusammenarbeit gemeinsam betrachtet werden. Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers und fehlendes eigenes Unternehmerrisiko können für eine abhängige Beschäftigung sprechen. Maßgeblich ist das Gesamtbild des konkreten Auftragsverhältnisses.
Wer seinen Erwerbsstatus verbindlich klären lassen will, kann das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle nutzen. Dieser Beitrag unterstellt im Folgenden eine tatsächlich solo-selbstständige Tätigkeit. Er ersetzt keine Prüfung von Gewerbe, Handwerks-, Sozialversicherungs- oder Steuerpflichten.
Die sprachlichen und organisatorischen Grenzen zwischen beschäftigter Putzhilfe, Reinigungskraft und selbstständigem Dienstleistungsbetrieb erklärt der Beitrag Putzfrau, Reinigungskraft oder Haushaltshilfe: Was ist der Unterschied?.
Vier Geldkonten
Vom Rechnungsbetrag bis zum privaten Betrag
Rechnungsumsatz
Stundensatz mal abgerechnete Stunden – noch kein persönlicher Verdienst.
Betriebskosten
Material, Geräte, Fahrt, Versicherung, Verwaltung und Ausfall werden aus dem Umsatz getragen.
Gewinn vor privaten Abzügen
Er entsteht vereinfacht erst, wenn betriebliche Einnahmen die betrieblichen Ausgaben übersteigen.
Privat verfügbar
Erst nach persönlichen Steuern, Absicherung und Verpflichtungen zeigt sich der tatsächlich verfügbare Betrag.
Was auf jedem Konto wirklich liegt
1. Rechnungsumsatz
Der Rechnungsstundensatz multipliziert mit den abgerechneten Stunden ergibt zunächst Umsatz. Werden Fahrt, Material oder Sonderleistungen getrennt berechnet, gehören sie ebenfalls zur Rechnung – sie sind aber nicht automatisch zusätzlicher persönlicher Verdienst.
Ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird und wie sie behandelt wird, hängt vom steuerlichen Status ab. Vereinnahmte Umsatzsteuer ist wirtschaftlich nicht wie eigenes Honorar zu behandeln. Dieser Artikel nennt bewusst keine Kleinunternehmergrenze und gibt keine individuelle Umsatzsteuerberatung.
2. Betriebskosten
Aus dem Umsatz werden die betrieblichen Ressourcen finanziert, die eine Leistung ermöglichen:
Mittel, Tücher, Pads, Reparatur, Ersatz und Abschreibung.
Fahrzeug, Fahrt, Parken und Materialtransport.
Versicherung, Telefon, Software, Bank, Buchhaltung und Lager.
Akquise, Zahlungsausfall, Weiterbildung und notwendiger Ersatz.
Nicht jede Position fällt in jedem Betrieb gleich an. Der Fehler besteht darin, kleine Beträge zu ignorieren, weil sie nicht bei jedem Einsatz sichtbar sind. Jahreskosten werden durch alle fakturierbaren Stunden getragen.
3. Gewinn vor privaten Abzügen
Bei einer Einzelunternehmerin oder einem Einzelunternehmer ist eine private Entnahme kein klassischer Lohnaufwand wie das Gehalt einer beschäftigten Person. Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist deshalb eine Preisplanungsgröße, nicht automatisch eine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe: Er verhindert, dass die eigene Arbeitsleistung und der private Finanzbedarf mit null in die Kalkulation eingehen.
Der Kontostand allein sagt noch nicht, wie hoch der Gewinn ist. Dort können Beträge für anstehende Rechnungen, Ersatzbeschaffung oder Steuern liegen. Umgekehrt kann eine private Entnahme erfolgen, obwohl ein Auftrag nicht kostendeckend war.
4. Privat verfügbarer Betrag
Vom Ergebnis müssen persönliche Einkommensteuer, Krankenversicherung, Altersvorsorge und weitere private Verpflichtungen finanziert werden, soweit sie im konkreten Fall anfallen. Erst danach lässt sich beurteilen, welcher Betrag privat tatsächlich verfügbar bleibt. Die Checkliste des Existenzgründungsportals zum Unternehmerlohn leitet den erforderlichen Betrag aus privaten Jahresausgaben und Absicherung ab. Sie verspricht keinen Verdienst; sie zeigt ein Finanzierungsziel.

Der Engpass sind die fakturierbaren Stunden
Eine Woche mit vielen Arbeitsstunden ist nicht automatisch eine Woche mit ebenso vielen Rechnungsstunden. Die amtliche Checkliste zum Stundenverrechnungssatz zieht von den Kalendertagen Wochenenden, Feiertage, Urlaub und erwartbare Krankheit ab. Danach berücksichtigt sie Zeitverluste etwa durch Fahrt, Vor- und Nacharbeit sowie Leerlauf.
Klar vereinbarte Leistung, die auf der Kundenrechnung landet.
Fahrt, Akquise, Angebote, Materialpflege, Buchhaltung, Nacharbeit und Leerstand.
Wer den Jahresbedarf durch jede theoretische Arbeitsstunde teilt, macht den Stundensatz künstlich klein. Nicht fakturierbare Zeit verschwindet nicht; sie wird nur unbezahlt, wenn sie in der Kalkulation fehlt.
Rückwärts statt Wunschpreis
Fünf Schritte zum betrieblichen Mindest-Stundensatz
- Unternehmerlohn als Jahresziel bestimmen. Privaten Bedarf, persönliche Absicherung und Steuerreserve auf einer einheitlichen Jahresbasis planen.
- Jährliche Betriebskosten erfassen. Verträge, Belege, Ersatzzyklen sowie fixe und variable Kosten einbeziehen.
- Fakturierbare Jahresstunden planen. Von realistischen Anwesenheitstagen alle nicht berechenbaren Tätigkeiten und Leerzeiten abziehen.
- Interne Untergrenze rechnen. Jahresbedarf nur auf diese fakturierbaren Stunden verteilen.
- Auftrag und Markt getrennt prüfen. Umfang, Anfahrt, Zugang, Material, Mindestdauer, Zahlungsziel und Risiko bewerten.
Vereinfachte Planungsformel
(jährliche Betriebskosten + kalkulatorischer Unternehmerlohn + betrieblicher Risikopuffer) ÷ fakturierbare Jahresstunden
Das Ergebnis ist eine interne Untergrenze der Preisplanung vor der individuellen umsatzsteuerlichen Behandlung. Kalkulatorischer Unternehmerlohn und Puffer sind Rechengrößen, nicht automatisch steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben. Das Ergebnis ist weder ein durchsetzbarer Marktpreis noch eine Gewinnzusage.

Warum eine fremde Stundensatzspanne wenig beantwortet
Online-Spannen vergleichen oft Netto- mit Bruttopreisen, Privatkundschaft mit gewerblichen Auftraggebern, Solo-Selbstständige mit Arbeitgeberbetrieben und Leistungen inklusive oder exklusive Fahrt und Material. Auch regelmäßige Unterhaltsreinigung und einzelne Sonderleistung sind nicht dasselbe.
Ohne diese Angaben kann eine Zahl weder Mindestpreis noch erwartbarer Verdienst sein. Auch der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung 2026 beantwortet die Solo-Kalkulation nicht: Er ist eine verbindliche Lohnuntergrenze für Beschäftigte in seinem Anwendungsbereich, kein Rechnungsstundensatz für Selbstständige.
Drei Fehlkalkulationen, die gut aussehen und Geld verlieren
Nur Einsatzzeit zählen
Fahrt, Rüstzeit und Verwaltung senken den Erlös je Gesamtarbeitsstunde, wenn sie in der Kapazität fehlen.
Material als Kleinkram behandeln
Verbrauch, Ersatz, Verschleiß und Lager summieren sich und gehören in die Jahreskosten.
Umsatz frei entnehmen
Ein Zahlungseingang sagt nichts über offene Kosten, Steuern und persönliche Absicherung.
Nachkalkulation: Der Auftrag muss seine Zeit zeigen
Für einen typischen Auftrag reichen sechs Ist-Werte: abgerechneter Betrag ohne durchlaufende Umsatzsteuer, Reinigungszeit, Fahrt-/Rüst-/Schlüsselzeit, Materialverbrauch, zurechenbare Zusatzkosten und Nacharbeit sowie tatsächlicher Zahlungseingang.
Vergleichen Sie geplante und tatsächliche Gesamtzeit. Wiederholt sich dieselbe Abweichung, ist sie kein Zufall mehr. Dann werden Leistung, Ablauf, Tour, Mindestdauer oder Preisregel angepasst. Das ist der Unterschied zwischen einer Schätzung und einer lernenden Kalkulation.
Interne rechnerische Untergrenze.
Ermöglicht zusätzlich Entwicklung und Investition.
Gilt für ein konkret beschriebenes Leistungs- und Risikopaket.
Keiner der drei Werte ist automatisch persönlicher Stundenverdienst. Auch ein Pauschalpreis braucht intern gemessene Zeit und Kosten.
Fazit: Erst die eigene Untergrenze, dann das Angebot
Eine solo-selbstständige Reinigungskraft kalkuliert nicht vom gewünschten Marktpreis rückwärts, sondern vom jährlichen Finanzierungsbedarf nach vorn. Betriebskosten, Unternehmerlohnziel und Puffer werden auf realistische fakturierbare Stunden verteilt. Auftragsspezifische Risiken und Marktfeedback folgen danach.
Wer statt Selbstständigkeit eine Beschäftigung sucht, findet die getrennten Informationen im Karrierebereich für Reinigungskräfte bei Jonas. Jonas veröffentlicht hier weder interne Kalkulationszahlen noch eine allgemeine Preisempfehlung.
Häufige Fragen
Was kann eine selbstständige Reinigungskraft pro Stunde verlangen?
Es gibt keinen amtlichen Einheitssatz. Die eigene Untergrenze ergibt sich aus jährlichen Betriebskosten, benötigtem Unternehmerlohn, Risikopuffer und realistisch fakturierbaren Stunden. Erst danach werden Auftrag und Marktfeedback geprüft.
Wie viel verdient eine selbstständige Putzfrau?
Der Rechnungsumsatz ist nicht ihr Verdienst. Aussagekräftig ist erst, was nach betrieblichen Kosten und persönlichen Steuern sowie Absicherungen verbleibt. Das hängt stark von Auslastung, Kostenstruktur, fakturierbarer Zeit und Auftragsqualität ab.
Ist der Stundensatz gleich dem Gewinn pro Stunde?
Nein. Der Stundensatz erzeugt Umsatz je abgerechneter Stunde. Gewinn entsteht vereinfacht erst nach Abzug betrieblicher Ausgaben; der privat verfügbare Betrag folgt nochmals später.
Muss Fahrtzeit in den Stundensatz?
Fahrtzeit muss wirtschaftlich berücksichtigt werden, aber nicht zwingend als sichtbare Position im Stundensatz. Sie kann in der Kapazitätsplanung, einer Anfahrtspauschale, Mindestdauer oder anderen transparent vereinbarten Preislogik stecken.
Ist der Gebäudereinigungs-Mindestlohn die Rechnungsuntergrenze?
Nein. Die BMAS-Verordnung setzt Mindeststundenentgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Anwendungsbereich fest. Sie ist keine amtliche Preisvorgabe für Rechnungen solo-selbstständiger Reinigungskräfte.
Allgemeine redaktionelle Orientierung, keine individuelle Rechts-, Steuer-, Gründungs- oder Finanzierungsberatung. Weitere Fachbeiträge finden Sie im Jonas Magazin.




