Erst das gemeinsame Soll. Dann die Preise.
Drei Angebote, drei Monatspreise – und noch kein sauberer Vergleich. Entscheidend ist, was Sie für den Preis tatsächlich bekommen: dieselben Räume, Tätigkeiten, Reinigungstage und Qualitätszusagen. Erst wenn das übereinstimmt, sagt die günstigere Summe etwas aus.
„Büroreinigung, dreimal wöchentlich“ lässt entscheidende Fragen offen. Gilt das auch für die Toiletten? Werden die Schreibtische vollständig abgewischt oder nur freie Flächen? Sind die Glastüren dabei? Was passiert in der Betriebsferienwoche?
Die direkte Antwort: Legen Sie ein gemeinsames Reinigungspaket fest. Lassen Sie fehlende Leistungen und ihre Preise vom jeweiligen Anbieter schriftlich ergänzen und bestätigen. Rechnen Sie anschließend wiederkehrende Kosten auf zwölf Monate hoch und weisen Sie einmalige Startkosten getrennt aus. Ungeklärte Positionen bekommen ein Fragezeichen, keine Null. Prüfen Sie erst danach, welches Angebot zu Ihrem Betrieb passt.
Die Methode im Detail
Die folgende Vergleichsmethode und das Zahlenbeispiel sind unser redaktionelles Arbeitsmodell für Auftraggeber. Sie sind keine Marktpreisstudie, kein Kundenfall und keine formale Vergabemethode. Ihr Nutzen: Sie können unterschiedliche Angebote auf dieselbe Leistung zurückführen und gezielt nachfragen, statt über drei unterschiedlich gefüllte Monatspauschalen zu diskutieren.
Erstellen Sie vor dem Vergleich eine kurze Soll-Liste aus Raumübersicht, Tätigkeiten und Häufigkeiten. Wie Sie diese Grundlage aufbauen, zeigt unser Leitfaden für Leistungsverzeichnis und Reinigungsplan. Dafür brauchen Sie keinen Roman. Eine Zeile muss aber erkennen lassen, wo, was, wie oft und unter welchen Bedingungen gereinigt werden soll.
Auch der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks nennt in seinen Empfehlungen für private Auftraggeber Raum- und Bodenarten, Flächen, Reinigungsrhythmus, Verfahren, Umfang und Zugangsbedingungen als Bestandteile der Angebotsgrundlage. Das ist eine Branchenempfehlung, keine automatisch geltende Vertragsvorgabe. Quelle: BIV, Empfehlungen für die Privatwirtschaft, Mai 2026, Seiten 10–11
Zum Beispiel: „Teeküche, Raum K1, 20 m²: Boden reinigen, freie Arbeitsplatte und Spüle reinigen, Abfallbehälter leeren; montags bis freitags nach 18 Uhr; Geschirr und Kühlschrank innen ausgenommen.“ Das ist eine Arbeitsgrundlage. „Küche sauber halten“ ist ein Wunsch.
Geben Sie allen Anbietern dieselbe Fassung. Ergibt eine Besichtigung, dass Flächen oder Aufgaben fehlen, berichtigen Sie diese Grundlage für alle. Sonst bewertet der nächste Preisunterschied womöglich nur den besseren Informationsstand.
Achten Sie auch auf das Leistungsmodell. Bei einer tätigkeitsorientierten Vereinbarung werden bestimmte Arbeiten und Häufigkeiten festgelegt. Bei einer ergebnisorientierten Vereinbarung steht der vorher definierte Sauberkeitszustand im Mittelpunkt. Die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung beschreibt die gemeinsame Festlegung von Qualitätsstandards als Grundlage der ergebnisorientierten Reinigung. „Nach Bedarf“ allein beschreibt diesen Standard nicht. Quelle: RAL-Merkblattübersicht, Abschnitt „Ergebnisorientierte Reinigung“
Ein Angebot mit festen Einsätzen und eines mit einem versprochenen Ergebnis können beide sinnvoll sein. Für Ihren Vergleich müssen jedoch Erreichbarkeit, Nutzungszeiten, Prüfmaßstab und Umgang mit Abweichungen zusammenpassen. Mehr Besuche bedeuten nicht automatisch ein besseres Ergebnis; weniger Besuche sind ohne Ergebnismaßstab aber auch keine belegte Effizienz.
Vergleichsmatrix: elf Punkte für Ihre Angebote
Diese Unterschiede gehören in Ihre Vergleichsmatrix
Tragen Sie pro Anbieter jeweils die konkrete Angabe ein. „Enthalten“ genügt nur zusammen mit Menge und Umfang. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie vier Zustände – enthalten, zusätzlich bepreist, ausgeschlossen, ungeklärt. So verschwinden offene Leistungen nicht zwischen Fußnoten.
| Prüffeld | Was übereinstimmen muss | Konkrete Rückfrage bei einer Lücke |
|---|---|---|
| Räume und Flächen | Tatsächlich zu reinigende Räume, Flächenansatz, Bodenarten und zugängliche Bereiche | „Welche Räume und Flächen liegen Ihrem Preis zugrunde?“ |
| Tätigkeiten | Boden, Oberflächen, Sanitärgegenstände, Abfall und weitere Aufgaben einzeln | „Was umfasst Ihre Position Büroreinigung genau?“ |
| Häufigkeit | Einsätze je Bereich; tägliche Sanitärreinigung nicht mit dreimaliger Büroreinigung gleichsetzen | „Wie oft werden Sanitär und Küche unabhängig von den Büros gereinigt?“ |
| Jahreskalender | Feiertage, Betriebsferien, Schließtage und mögliche Ersatztermine | „Wie viele Ausführungen sind im Preisjahr vorgesehen, und wie werden Ausfälle behandelt?“ |
| Material und Geräte | Reinigungsmittel, Tücher, Maschinen, Anlieferung und Aufbereitung | „Welche dieser Kosten sind in der Pauschale enthalten?“ |
| Verbrauchsartikel | Einkauf, Lieferung und Nachfüllen von Papier, Seife und Beuteln getrennt | „Wer beschafft was, und ist das Nachfüllen eine bezahlte Zusatzleistung?“ |
| Glas und periodische Arbeiten | Flächen, Seiten, Rahmen, Erreichbarkeit und Anzahl der Ausführungen | „Welcher Gesamtpreis gilt für genau unsere Glasliste?“ |
| Startzustand | Übernahme vorhandener Verschmutzungen und eventuell gesonderte Startarbeiten | „Welche einmaligen Arbeiten setzen Sie vor dem regulären Start voraus?“ |
| Zugang und Zeitfenster | Schlüssel, Alarmanlage, Ansprechpartner, Lagerplatz und vereinbarte Arbeitszeiten | „Welche Voraussetzungen stellen wir bereit, welche Aufwände sind eingerechnet?“ |
| Qualität und Vertretung | Prüfpunkte, Kontrollen, Rückmeldung bei Mängeln und Vorgehen bei Ausfällen | „Wer handelt wann, wenn eine Reinigung ausfällt oder beanstandet wird?“ |
| Änderungen und Bindung | Preisgültigkeit, Laufzeit, Kündigungsfrist, Zusatzaufträge und Preisänderungen | „Welche Annahmen gelten für den Preis, und wie wird eine Änderung vereinbart?“ |
Ein Ausschluss ist zunächst eine Information, kein Qualitätsmangel. Entscheidend ist, ob die ausgeschlossene Arbeit zu Ihrem Soll gehört. Wenn ja, brauchen Sie dafür einen bestätigten Ergänzungspreis oder ein überarbeitetes Angebot. Wenn nein, bleibt sie außerhalb des Vergleichs.
So wurde der Angebotsvergleich geprüft
Der Vergleich folgt einer offengelegten Reihenfolge: zuerst dasselbe Reinigungspaket, dann dieselben Jahresmengen und schließlich die zugehörigen Preise. Jede Zusatzleistung wird darauf geprüft, ob sie bereits in der Pauschale enthalten ist. Einmalige Startarbeiten bleiben getrennt von laufenden Kosten. Die Jahres- und Dreijahressummen wurden am 18. September 2026 aus den angegebenen Mengen und Einzelpreisen nachgerechnet. Unbekannte Angaben werden nicht als null Euro behandelt.
Die fachliche Grundlage bilden die unten verlinkten Empfehlungen des Bundesinnungsverbands und die Merkblattübersicht der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung. Preise, Flächen und Angebote sind frei gewählte Rechenannahmen. Der Vergleich dokumentiert weder einen Jonas-Kundenfall noch übliche Marktpreise.
Ein Büro mit 600 m² – und 52 Modellwochen.
Wir vergleichen ein erfundenes Büro mit insgesamt 600 m²: 450 m² Büro- und Besprechungsräume, 100 m² Verkehrsflächen, 30 m² Sanitär und 20 m² Teeküche.
Für das Beispiel gilt ein modelliertes Leistungsjahr mit 52 Wochen. Es gibt keine Kürzungen wegen Feiertagen oder Schließzeiten. Die folgenden Mengen sind ausdrücklich vorgegeben; sie sind keine Berechnung eines bestimmten Kalenderjahres:
Einsätze
+
Sanitär & Küche
=
Küchenreinigungen
Das vollständige Reinigungspaket
Drei fiktive Angebote, einmal sauber durchgerechnet
Sämtliche folgenden Preise, Flächen und Angebote sind frei gewählte Rechenwerte. Sie sind weder Jonas-Preise noch Preisempfehlungen. Alle Beträge sind netto; Umsatzsteuer wird in diesem Modell nicht berechnet. Die vereinbarte Leistung und Qualität werden für A, B und C als gleich vorausgesetzt. Nur die Aufteilung der Preise unterscheidet sich.
Das gemeinsame Reinigungspaket
- 156 reguläre Einsätze: dreimal pro Woche Bodenreinigung passend zum jeweiligen Belag, Reinigung freier Tisch- und Arbeitsflächen sowie Leerung der Abfallbehälter in allen Bereichen. Dazu kommen die Reinigung von WC, Waschbecken und Armaturen im Sanitärbereich sowie von Arbeitsplatte und Spüle in der Teeküche.
- 104 zusätzliche Einsätze: zweimal pro Woche ausschließlich Sanitär und Teeküche mit denselben dort beschriebenen Tätigkeiten. Diese beiden Bereiche werden damit 260-mal pro Leistungsjahr gereinigt: 156 + 104.
- Zwei Glasreinigungen: jeweils dieselbe Glasliste mit 80 m² zu reinigender Gesamtfläche. Innen- und Außenseiten sind bereits darin enthalten; die Fläche wird nicht noch einmal verdoppelt. Rahmen sind eingeschlossen, alle Flächen ohne Hubtechnik erreichbar.
- Reinigungsmaterial und Geräte: für alle genannten Einsätze enthalten oder vollständig als Zusatzpreis erfasst.
- Eine festgelegte Startreinigung: ein zusätzlicher Reinigungsgang mit den Tätigkeiten des regulären Einsatzes vor Beginn des Leistungsjahres; ohne Glasreinigung und ohne Aufarbeitung von Bodenbelägen. Diese Ausführung kommt einmalig zu den 156 regulären Einsätzen hinzu.
Papier, Seife und Abfallbeutel beschafft in allen Varianten der Auftraggeber. Das Nachfüllen von Papier und Seife sowie das Einsetzen neuer Beutel gehören zu den beschriebenen Arbeiten und sind in allen drei Angeboten enthalten. Geschirr, Kühlschrank innen, Grundreinigung und weitere Sonderarbeiten sind in allen drei Varianten ausgeschlossen. Damit bleibt das Vergleichspaket gleich. Die genannten Frequenzen sind eine Rechenannahme, keine Empfehlung für jedes 600-m²-Büro.
Was aus 1.190 Euro im Monat wird.

- 14.280 €
- Monatspauschalen
12 × 1.190 € - 2.496 €
- Zusätzliche Einsätze
Sanitär & Küche - 780 €
- Material
und Geräte - 520 €
- Glasreinigung
2 × 260 € - 650 €
- Einmalige
Startreinigung
Alle drei Angebote auf derselben Basis: Aus 1.190 € Monatspauschale werden bei A 18.726 € im ersten Jahr. Bei B werden aus 1.460 € monatlich 18.410 €, bei C aus 1.530 € monatlich 18.360 €. Alle Beträge netto. Die Erstjahressummen enthalten die festgelegte Startleistung.
Was zeigt das Beispiel? A weist einen niedrigeren Grundpreis aus und berechnet mehr Positionen separat. Der sichtbare Abstand von 340 Euro monatlich zwischen A und C schrumpft nach Ergänzung des gleichen Pakets auf 30,50 Euro monatlich im ersten Jahr – und die Reihenfolge dreht sich um.
Alle Preisblätter und Rechenschritte
So sehen die Preisblätter aus
| Preisposition | Angebot A | Angebot B | Angebot C |
|---|---|---|---|
| Ausgewiesene Monatspauschale | 1.190 € | 1.460 € | 1.530 € |
| 156 reguläre Einsätze | Enthalten | Enthalten | Enthalten |
| 104 zusätzliche Sanitär-/Kücheneinsätze | 24 € je Einsatz | Enthalten | Enthalten |
| Reinigungsmaterial und Geräte | 65 € je Monat | Enthalten | Enthalten |
| Glasreinigung nach identischer Glasliste | 260 € je Ausführung | 220 € je Ausführung | Zwei Ausführungen enthalten |
| Festgelegte Startreinigung | Einmalig 650 € | Einmalig 450 € | Ohne gesonderte Berechnung enthalten |
Die Zusatzpreise sind hier bereits verbindliche Bestandteile der fiktiven Angebote. Bei echten Unterlagen dürfen Sie fehlende Preise nicht aus dem Bauch ergänzen. Lassen Sie sich die Ergänzung bestätigen. Die 24 Euro bei A sind ein Preis pro zusätzlichem Einsatz, kein Stundenpreis.
Aus dem Monatspreis wird die Vergleichssumme
Angebot A:
- Monatspauschalen: 12 × 1.190 € = 14.280 €.
- Zusätzliche Einsätze: 104 × 24 € = 2.496 €.
- Material und Geräte: 12 × 65 € = 780 €.
- Glas: 2 × 260 € = 520 €.
- Wiederkehrende Jahressumme: 14.280 + 2.496 + 780 + 520 = 18.076 €.
- Erstes Jahr einschließlich Start: 18.076 + 650 = 18.726 €.
Angebot B: 12 × 1.460 € + 2 × 220 € = 17.960 € wiederkehrend. Dazu kommen einmalig 450 Euro. Erstes Jahr: 18.410 €.
Angebot C: 12 × 1.530 € = 18.360 €. Alle definierten Leistungen einschließlich Start sind enthalten. Die Vergleichssumme im ersten Jahr beträgt ebenfalls 18.360 €.
| Vergleich auf gleicher Leistungsbasis | Angebot A | Angebot B | Angebot C |
|---|---|---|---|
| Wiederkehrende Kosten pro Jahr | 18.076 € | 17.960 € | 18.360 € |
| Einmalig separat berechneter Start | 650 € | 450 € | 0 € |
| Vergleichssumme erstes Jahr | 18.726 € | 18.410 € | 18.360 € |
| Rechnerischer Monatsdurchschnitt im ersten Jahr | 1.560,50 € | 1.534,17 € | 1.530,00 € |
Der Monatsdurchschnitt ist nur die Jahressumme geteilt durch zwölf. Er sagt nichts darüber aus, wann Rechnungen fällig werden. Gerade Glas- und Startarbeiten können gesondert abgerechnet werden.
C liegt im ersten Jahr 50 Euro unter B. Für ein weiteres vollständiges Leistungsjahr wäre B bei unveränderten Preisen und ohne erneute Startkosten dagegen 400 Euro günstiger. Über drei solche Jahre ergäben sich A: 54.878 Euro, B: 54.330 Euro und C: 55.080 Euro. Diese Dreijahresrechnung ist eine Annahme, keine Preiszusage. Preisänderungen, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen müssen Sie dafür gesondert prüfen.
Im Rechenmodell sind Leistung und Qualität ausdrücklich gleichgesetzt: C hat die niedrigste Erstjahressumme, B die niedrigste Dreijahressumme unter den genannten Annahmen. Bei echten Angeboten kommt zur Rechnung die Prüfung der Qualitätszusagen hinzu. Liegen zwei reale Angebote ähnlich nah beieinander wie B und C, können ein passender Vertretungsablauf und klare Qualitätskontrollen den Ausschlag geben. Die Preisdifferenz von 50 Euro ersetzt keine geklärte Leistung.
Stundenangebot oder Monatspauschale: dieselbe Jahresleistung vergleichen
Dieses zusätzliche Beispiel ist vollständig fiktiv und unabhängig vom 600-m²-Modell. Alle Beträge sind netto. Für beide Anbieter gelten dieselben Räume, Tätigkeiten, Qualitätsanforderungen und 104 Reinigungstermine im festgelegten Leistungsjahr. Material, Geräte, Anfahrt und Nebenzeiten sind vollständig im jeweiligen Preis erfasst. Weitere Zusatz- oder Startkosten fallen im Beispiel nicht an. Die Zahlen sind keine Jonas-Preise und keine Preisempfehlung.
Stundenangebot D16.640 €520 Personenstunden × 32 €
Fest vereinbarte Jahresmenge
Monatspauschale E16.320 €12 Monate × 1.360 €
Dasselbe Leistungspaket
Die Pauschale liegt unter diesen Annahmen jährlich 320 Euro niedriger. Der Stundenpreis ist der Kundenpreis für die Dienstleistung, nicht der Lohn einer Reinigungskraft.
Personenstunden sind keine bloße Einsatzdauer: Arbeiten zwei Personen jeweils 2,5 Stunden, sind das zusammen fünf Personenstunden. Bei 104 solchen Terminen entstehen 520 Personenstunden. Mit nur 2,5 Stunden je Termin zu rechnen, würde die angebotene Arbeitsmenge halbieren.
Anders liegt der Fall, wenn D nach tatsächlich geleisteten Stunden abrechnet und die 520 Stunden nur schätzt. Dann sind 16.640 Euro eine Prognose. Bei unverändertem Stundenpreis läge der rechnerische Gleichstand mit der Pauschale bei 510 Personenstunden; erst die tatsächliche Menge bestimmt die Rechnung.
Fehlt die Jahresstundenmenge ganz, bleibt die Jahressumme offen. Fordern Sie eine nachvollziehbare Mengenschätzung, einen verbindlichen Kostenrahmen oder einen Festpreis für dasselbe Paket an. Gleicher Preisumfang bedeutet außerdem nicht automatisch gleiche Ausführungsqualität: Kontrollen und Vertretung müssen ebenfalls geklärt sein.

An diesen Übergängen bleibt Arbeit offen
Ein Angebot kann jede Raumgruppe nennen und trotzdem Arbeit offenlassen. Prüfen Sie deshalb die Übergänge: Wer bereitet vor, wer reinigt, wer stellt anschließend wieder her?
Am Schreibtisch: Legen Sie fest, ob nur freie Flächen gewischt werden. Wer räumt Unterlagen weg? Bleiben Tastatur, Bildschirm und persönliche Gegenstände ausgenommen? Aus „Oberflächenreinigung“ sollte niemand eigenständig eine Erlaubnis zum Umräumen vertraulicher Unterlagen ableiten müssen.
In der Teeküche: Arbeitsplatte, Spüle, Geschirr und Kühlschrank sind vier verschiedene Aufgaben. Vereinbaren Sie außerdem, ob gefüllte Abfallbehälter nur entleert oder auch gereinigt werden und wer neue Beutel bereitstellt.
Beim Abfall: Der Weg zum Sammelpunkt gehört beschrieben. „Behälter leeren“ kann sonst am Türrahmen enden. Benennen Sie Sammelort, Trennung und zugänglichen Transportweg. Für Sonderabfälle braucht es eine gesonderte Klärung; sie werden nicht durch das Wort „Entsorgung“ automatisch Teil des Büroauftrags.
Bei Material und Zugang: Papier nachfüllen setzt Papier vor Ort voraus. Reinigen nach Betriebsschluss setzt Zugang voraus. Legen Sie fest, wer fehlende Bestände, einen gesperrten Raum oder eine nicht funktionierende Zutrittskarte meldet und wie dann mit dem vorgesehenen Einsatz verfahren wird.
Beim Start: Dokumentieren Sie den vorhandenen Zustand gemeinsam. Alte Beschädigungen, fest haftende Rückstände und regulär zu entfernende Verschmutzungen gehören getrennt beschrieben. „Ab Montag alles sauber“ ist kein sinnvoller Ersatz für eine geklärte Startleistung.
Schicken Sie offene Punkte gesammelt zurück. Bitten Sie um eine neue Angebotsfassung oder eine eindeutig zugeordnete Ergänzung mit Datum. Halten Sie mündliche Antworten schriftlich fest und lassen Sie sie bestätigen. Unser Beitrag zum Dokumentieren von Änderungen am Reinigungsvertrag zeigt, wie die neue Fassung im Alltag verbindlich zugeordnet bleibt. So muss später niemand rekonstruieren, welches „Ja, ist dabei“ zu welcher Preisversion gehörte.
Qualität beurteilen, bevor Sie den Auftrag vergeben
Die Aussage „Wir kontrollieren regelmäßig“ ist für eine Auswahl zu dünn. Fragen Sie nach dem Ablauf: Wer kontrolliert welche Bereiche, in welchem Rhythmus, mit welchem Nachweis? Wer nimmt eine Meldung entgegen, bis wann kommt eine Rückmeldung und wann wird die beanstandete Arbeit geprüft oder korrigiert?
Unser Vorschlag für ein normales Büro: Legen Sie gemeinsam einige feste Prüfpunkte fest. Beispielsweise lose Verschmutzungen auf einer definierten Bodenfläche, sichtbare Rückstände an einer gereinigten Armatur oder der Zustand eines Abfallbehälters. Beschreiben Sie jeweils, was nach der vereinbarten Arbeit erwartet wird. Vorhandene Schäden werden zuvor festgehalten. Eine Sichtprüfung ist dabei kein mikrobiologischer Hygienenachweis.
Der Zeitpunkt zählt. Eine Kontrolle unmittelbar nach dem Reinigungstermin beantwortet eine andere Frage als die Besichtigung nach einem vollen Arbeitstag. Vereinbaren Sie deshalb, wann geprüft wird und wie erneute Nutzung berücksichtigt wird. Sonst streiten Sie über zwei verschiedene Zustände.
Lassen Sie sich außerdem erklären, wie Vertretungen an Schlüssel, Raumkenntnis und Arbeitsanweisung kommen. „Vertretung vorhanden“ beantwortet noch nicht, ob der Dienstleister Ihr Zeitfenster tatsächlich abdecken kann. Verlangen Sie dafür einen nachvollziehbaren Ablauf, keine Mitarbeiter-Personaldaten.
Wie Sie die Reinigungsleistung anhand vereinbarter Prüfpunkte abnehmen, behandeln wir in einem eigenen Fachbeitrag.
Auch auffällig unterschiedliche Zeitansätze verdienen eine Erklärung. Vielleicht unterscheiden sich Verfahren, Ausstattung oder Umfang. Die RAL Gütegemeinschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Leistungszahlen unverbindliche Richtwerte sind. Ein pauschaler Quadratmeterwert beweist daher weder gute noch schlechte Reinigung in Ihrem Objekt. Quelle: RAL-Merkblattübersicht, Abschnitt „Leistungszahlen in der Unterhaltsreinigung“
Für die Entscheidung empfehlen wir zwei Durchgänge: Zuerst prüfen Sie, welche Anbieter das geforderte Paket und die nötigen Abläufe nachvollziehbar zusagen. Anschließend vergleichen Sie deren bereinigte Summen. Ungeklärte Kernleistungen lassen sich nicht durch einen besonders günstigen Preis ausgleichen.
Vergleichshilfe zum Ausfüllen
Sie möchten direkt rechnen? Die Excel-Vergleichstabelle für drei Reinigungsangebote herunterladen berechnet Jahres- und Mehrjahreskosten aus Ihren Angaben. Sie erfasst Angebotsversionen, bestätigte Mengen, einzelne Zusatzleistungen und Startkosten. Fehlende Pflichtangaben bleiben als offen gekennzeichnet; sie werden nicht als null Euro gerechnet.
Beginnen Sie im Blatt „Vergleich“ mit den Hinweisen und der gemeinsamen Leistungsbasis. Übertragen Sie anschließend die bestätigten Angaben aus Ihren Angeboten. Prüfen Sie Leistungsumfang und Qualitätszusagen vor dem Preisvergleich. Die getrennten Modellbeispiele zeigen, wie die Rechnung mit vollständig bekannten Werten funktioniert. Ein prognostizierter Stundenbedarf ist keine Festpreiszusage. Die Berechnung erfolgt in Ihrer Tabellenkalkulation; die Datei enthält keine Makros.
Übertragen Sie Ihre Angebote in unsere ausfüllbare Vergleichshilfe als PDF. Auf zwei Seiten stehen Leistungsumfang, gemeinsame Jahresbasis, Ergänzungen und einmalige Startkosten nebeneinander. Die 59 Felder lassen sich in einem geeigneten PDF-Programm ausfüllen und speichern oder ausgedruckt von Hand bearbeiten. Die Vorlage berechnet keine Summen automatisch.
Erfassen Sie jede Zusatzposition nur einmal. Was bereits im Grundpreis enthalten ist, wird nicht nochmals addiert. Ungeklärte Angaben bleiben offen, bis der Anbieter sie bestätigt hat.
Anfragevorlage öffnen und übernehmen
Diese Anfrage können Sie für Ihre Angebote verwenden
Ersetzen Sie die eckigen Klammern und fügen Sie Ihre Raum- und Tätigkeitsliste bei. Die Vorlage eignet sich auch für eine zweite Angebotsrunde, wenn die ersten Unterlagen nicht vergleichbar sind.
Betreff: Einheitliche Angebotsgrundlage für die Reinigung von [Objekt]
Guten Tag,
bitte erstellen bzw. ergänzen Sie Ihr Angebot für [Objekt/Adresse] auf Grundlage der beigefügten Raum- und Tätigkeitsliste, Version [Datum]. Gewünschter Beginn ist [Datum]. Die Reinigung soll in folgenden Zeitfenstern stattfinden: [Zeiten]. Bekannte Schließzeiten sind [Zeiträume/keine].
Bitte nennen Sie je Raumgruppe die enthaltenen Tätigkeiten und Häufigkeiten sowie die Zahl der vorgesehenen Ausführungen im ersten Leistungsjahr von [Datum] bis [Datum]. Erläutern Sie die Behandlung von Feiertagen und Schließtagen.
Wir benötigen getrennte Angaben zu:
– wiederkehrender Reinigung einschließlich Reinigungsmitteln, Geräten und sämtlichen erforderlichen Nebenkosten;
– zusätzlich benötigten Leistungen aus der beigefügten Liste mit Einheit, Menge und Einzelpreis;
– Glasreinigung mit Flächenansatz, Seiten, Rahmen und Häufigkeit;
– einmaligen Startleistungen;
– Beschaffung und Nachfüllen von Verbrauchsartikeln sowie unseren Mitwirkungspflichten.
Bitte kennzeichnen Sie ausgeschlossene oder noch ungeklärte Leistungen ausdrücklich. Weisen Sie Nettoentgelt und Umsatzsteuer in Ihrem Angebot getrennt aus.
Beschreiben Sie außerdem Qualitätskontrollen, Vertretung und den Ablauf bei Beanstandungen. Benennen Sie Preisgültigkeit, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und die vorgesehenen Regelungen für Preis- oder Leistungsänderungen.
Falls Angaben fehlen oder Sie eine Besichtigung benötigen, teilen Sie uns dies bitte vor der endgültigen Preisabgabe mit. Wir bitten um Rückmeldung bis [Datum] an [Ansprechpartner/Kontakt].
Vielen Dank und freundliche Grüße
[Name/Unternehmen]
Häufige Fragen zum Angebotsvergleich
Reicht der Quadratmeterpreis für die Auswahl?
Nur wenn Bezugsfläche, Tätigkeiten, Häufigkeit und enthaltene Kosten tatsächlich übereinstimmen. Ein Preis je Quadratmeter und Monat lässt sich nicht unmittelbar mit einem Preis je Quadratmeter und Ausführung vergleichen. Rechnen Sie beide auf dieselbe Leistung und denselben Zeitraum um.
Wie vergleiche ich ein Stundenangebot mit einer Pauschale?
Der angebotene Stundenpreis ist der Kundenpreis für die Dienstleistung. Er ist nicht der Stundenlohn der Reinigungskraft: Lohnbezogene Kosten sind nur ein Bestandteil des Stundenverrechnungssatzes. Quelle: RAL-Merkblattübersicht, Abschnitt „Lohnkostenanteil in der Kalkulation“
Für Ihren Vergleich benötigen Sie die angebotene Jahresstundenmenge für dasselbe Reinigungspaket. Multiplizieren Sie sie mit dem Kundenstundenpreis und ergänzen Sie nur noch nicht enthaltene Pflichtkosten. Klären Sie, ob Rüst-, Wege- und Anfahrtszeiten eingerechnet oder separat berechnet werden. Auch die Einheit muss stimmen: Zwei Personen mit je einer Stunde Einsatz ergeben zwei Personenstunden.
Fragen Sie außerdem, ob tatsächliche Stunden, eine feste Stundenmenge oder ein vereinbarter Kostenrahmen abgerechnet werden. Eine bloß geschätzte Menge ergibt nur eine Kostenschätzung. Bleibt die Menge offen, bleibt auch die Jahressumme offen; dann ist noch kein verlässlicher Preisvergleich möglich.
Besondere Zeitfenster gehören auf das Preisblatt: Lassen Sie bestätigen, ob der angebotene Preis zu Ihren Abend-, Wochenend- oder Feiertagsterminen gilt. Falls Kundenaufschläge vorgesehen sind, brauchen Sie deren Höhe, Berechnungsbasis und Auslöser. Aus einem tariflichen Zuschlag für Beschäftigte lässt sich der vertragliche Kundenaufschlag nicht ablesen. Die BIV-Empfehlungen behandeln tarifliche Arbeitsbedingungen und die Kalkulation des Kundenpreises entsprechend getrennt. Quelle: BIV, Empfehlungen für die Privatwirtschaft, Mai 2026, Seiten 8–9
Wie behandle ich „Glasreinigung nach Aufwand“?
Als offene Position. Beschreiben Sie zunächst Fläche, Seiten, Rahmen und Erreichbarkeit. Fragen Sie dann nach einem passenden Festpreis oder einer nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage mit Kostenrahmen. Eine unbekannte Zusatzleistung gehört nicht mit null Euro in die Jahressumme.
Muss ein Monat mit weniger Reinigungstagen billiger sein?
Das ergibt sich nicht allein aus der Zahl seiner Arbeitstage. Klären Sie, ob eine über das Jahr gleichbleibende Pauschale oder tatsächlich ausgeführte Einsätze abgerechnet werden. Entscheidend für den Vergleich ist, welche Jahresleistung die vereinbarte Abrechnung abdeckt und wie Schließtage behandelt werden.
Ist ein Angebot ohne Besichtigung unbrauchbar?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Informationen vorliegen und ob der Anbieter auf dieser Grundlage verbindlich kalkuliert oder nur einen vorläufigen Preis nennt. Unbekannte Flächen, Materialzustände oder Zugangsbedingungen sollten Sie vor dem Abschluss klären, gegebenenfalls bei einer gemeinsamen Besichtigung.
Was mache ich mit einer optionalen Grundreinigung?
Prüfen Sie zuerst, ob Sie diese Leistung im betrachteten Zeitraum benötigen. Wenn ja, nehmen Sie denselben Umfang bei allen Anbietern in den Vergleich auf. Wenn nein, führen Sie sie getrennt als Option. Eine optionale Leistung darf weder den Vergleich aufblasen noch eine tatsächlich nötige Startarbeit verstecken. Die Abgrenzung zwischen Sonderauftrag und regelmäßiger Reinigung hilft bei solchen Zusatzpositionen.
Wie erkenne ich, ob der günstigste Preis unrealistisch ist?
Aus dem Preis allein gar nicht. Lassen Sie Umfang, Zeitplanung, Arbeitsverfahren und Vertretung erklären. Werden Rückfragen nur mit allgemeinen Qualitätsversprechen beantwortet, bleibt die Ausführung ungeklärt. Ein niedriger Preis wird durch eine schlüssige Erklärung prüfbar; ein hoher Preis liefert diese Erklärung ebenfalls nicht von selbst.
Sie möchten zunächst Ihre Raum- und Tätigkeitsliste aufbauen? Unser Leitfaden zum Leistungsverzeichnis und Reinigungsplan hilft bei dieser Grundlage. Für den Vergleich setzen Sie anschließend sämtliche Angebote auf genau diese gemeinsame Liste zurück. Wer nachvollziehen möchte, wie ein Anbieter seinen Preis entwickelt, findet die andere Perspektive in unserem Beitrag zur Kalkulation eines Reinigungsangebots.
Für ein konkretes gewerbliches Objekt können Sie den abgestimmten Umfang anschließend mit unserer Unterhaltsreinigung abgleichen oder die Reinigung Ihres Objekts anfragen.




